Werkstatt zu Reparatur (Sicherheitsrelevant) verpflichtet?

3 Antworten

Da hast Du aus Sicht des Gesetzgebers schlichtweg Pech gehabt. Wenn Du einem angeordneten Rückruf nicht nachkommst, verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis. Es war DEINE Entscheidung, ein Auto zu kaufen, wofür es in Deiner Region kaum Vertragswerkstätten gibt - Dein Risiko!

Da die Werkstatt, von der Du sprichst, frei ist in ihrer Entscheidung, welche Aufträge sie annimmt, bleibt Dir eigentlich nur der Weg in eine andere Werkstatt.

Ich würde mich zunächst mal an den Hersteller oder Importeur wenden. Und nachfragen, ob die Arbeit auch in einer freien Werkstatt ausgeführt werden darf - gerade vor dem Hintergrund der unkooperativen Vertragswerkstatt in Deiner Region.


MertIs 
Beitragsersteller
 19.03.2025, 09:22
Es war DEINE Entscheidung, ein Auto zu kaufen, wofür es in Deiner Region kaum Vertragswerkstätten gibt

Naja... ich wähle bei beruflich bedingten Umzügen meinen neuen Wohnort jetzt nicht danach aus, ob es am neuen Wohnort Werkstätten meiner (ziemlich ordinären) Automarke gibt...

Grundsätzlich kann es Schwierigkeiten geben wenn einer Rückrufaktion nicht nachgegangen wird.

Ich würde mich auch an den Hersteller wenden falls die Werkstatt das nicht schafft.

Wende dich direkt an den Hersteller.