Werden s/w Ultraschallbilder noch ausgehändigt?

8 Antworten

Anfang letzten Jahres ist eine neue Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. Diese schiebt dem beliebten „Baby-TV“ einen Riegel vor. Nun gelten alle Wunsch-Ultraschalle, Baby-Watching in privaten Studios und die IGeL, die in diese Richtung gehen, als Ordnungswidrigkeit.

Mit dieser Änderung sollen aber in erster Linie die sich immer mehr verbreitenden sogenannten ‚Ultraschall-Studios‘, in denen in der Regel von nicht-medizinischem Personal und zu rein ‚fotographischen Zwecken‘ 3D/4D-Untersuchungen angeboten, eingedämmt und dafür gesorgt werden, dass medizinische Geräte nur von medizinisch geschultem Personal und Ärzten eingesetzt wird.

Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenbetreuung als Selbstzahlerleistung sind weiterhin grundsätzlich möglich – aber eben nur, wenn eine medizinische Indikation dazu besteht. Das kann z.B. auch sein, besorgte Schwangere zu beruhigen.

Verboten sind Ultraschalluntersu­chun­gen, die nur dazu dienen, Erinnerungsfilme und -bilder zu er­stellen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Der Ultraschall ist eine medizinisch sinnvolle Untersuchung, aber nicht immer nötig.

Viele Eltern wollen ihn trotzdem jedesmal machen. Das sogenannte Babywatching wurde daraufhin verboten um dem Kind nicht mehr Stress bei der Untersuchung zu machen als nötig. Personlichkeitsrechte des Babys sollen wohl auch eine Rolle spielen, was ich schwachsinnig finde, denn nach der Geburt kann man ja jederzeit etliche Gigabyte an Fotos und Videos ungehindert erstellen. Aber Manche Eltern haben es wohl sehr übertrieben mit dem Wunsch das Kind schon vor der Geburtstag ständig zu sehen.

Seither gibt es nur noch 3 regelmäßige Ultraschalltermine. Weitere entscheidet der Arzt bei Bedarf. Bilder werden aber natürlich weiterhin gedruckt und ausgehändigt, was auch sinnvoll ist für den Aufbau der Eltern-Kind-Bindung.

Woher ich das weiß: Bin kürzlich Vater geworden und genau so ist es passiert und wurde auch so von der Frauenärztin erklärt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das hast du falsch verstanden, einer Schwangeren stehen nachwievor drei Ultraschalluntersuchungen zu um die Entwicklung des Kindes zu kontrollieren, Risikoschwangeren u.U. auch mehr. Die Bilder sind eh nur Screenshots des Geräts und der Gynäkologe KANN diese ausdrucken und aushändigen, muss dies aber nicht tun (ich bekam 2013/2014 z.B. kein Bild).

Was verboten ist, sind medizinisch nicht nötige Ultraschalle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Es sind generell 3 Ultraschalluntersuchungen bei einer Schwangerschaft vorgesehen. Die finden auch statt. In der Regel bekommt man dann auch Bilder (manchmal gegen Entgeld, manchmal "einfach so").

Alles andere sind Zusatzleistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden und zusätzlich bezahlt werden müssen.

Also nein, es werden normalerweise auch nicht mehr als drei Ultraschalluntersuchungen vorgenommen.