Wer zahlt und erhält Unterhalt bei Minderjährige?

3 Antworten

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Sie fordert Unterhalt bzw Unterhalsvorschuss,ihr gutes Recht.

Unterhaltsvorschuss? Für ihr Kind?

Und Unterhalt bekommt sie doch - in Form von Kost und Logis bei den Eltern.

Und ein Elternteil gibt den Job auf, damit es sich um das Enkelkind kümmern kann?

Die Tochter fordert nun auf den „Unterhalt+Kindergeld des Kindes“ an ihr komplett zu zahlen (so gesehen als ihr Taschengeld) da es ihr zusteht und nicht den Eltern wo sie derzeit lebt und auch verkosten wird.

Der würde ich was husten! Mal abgesehen von der rechtlichen Lage!

Und Unterhalt ist kein Taschengeld! Der dient dazu den Bedarf zu decken. Und das tun die Eltern doch, indem die Minderjährige samt Kind bei ihnen wohnt.

Unterhaltsvorschuss für das Enkelkind ist dafür da den Bedarf des Kindes zu decken, weil beide Elternteile das ja nun leider noch nicht selbst übernehmen können.

Daran sieht man schon die Unreife des Mädchens, wenn sie mit "Forderungen" ankommt. Sie lässt sich schwängern, kann aber ihre Schule und Ausbildung weitermachen, weil ein Elternteil ihretwegen zurück steckt und dann "fordert" sie Taschengeld.

Wenn es ihr nicht passt Zuhause, dann steht es ihr frei in ein Mutter-Kind-Heim umzusiedeln.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Die Eltern haben die Vormundschaft also steht ihnen das Geld zu.

Allerdings sollte man wenn man noch zur Schule möchte und minderjährig ist sich andere Gedanken machen als sich schwängern zu lassen. Von daher macht es kein Sinn das ein elternteil sein Job aufgeben muss um sich um das Kind zu kümmern. Somit hat man weniger Geld zur Verfügung. Da wäre es sinnvoller das die Tochter erstmal zuhause bleibt bis das Kind in die Kita kann. Ich meine man wird ja nicht schwanger von Storch

Wem steht also der Unterhalt zu bzw wer hat ein Anrecht darauf?

Dem baby.

Und da die eltern als Vormund eingesetzt sind. Müssten sie entsprechend alle rechte in bezug auf das baby haben wie es normale eltern auch hätten.

Folglich geht unterhalt und kindergeld an den vormund weil der ja in der pflicht ist das baby zu versorgen.