Wie verläuft die Antragstellung für die Vormundschaft für ein Baby von einer minderjährigen Mutter?

1 Antwort

Nach dem deutschen Vormundschaftsrecht kann eine Vormundschaft nicht beantragt werden. Wer die Verantwortung für ein Mündel – etwa ein Enkelkind oder  Pflegekind – übernehmen möchte, kann das bestenfalls anregen. Die Entscheidung darüber aber liegt beim Familiengericht, das in Regel eine geeignete Person dafür auswählt.
Liegt kein Vorschlag der Eltern vor, dann muss das Familiengericht über den Vormund entscheiden. In erster Linie bespricht es sich dazu mit dem  Jugendamt. Unter Umständen können sich auch Angehörige des Kindes ins Spiel bringen. Dann prüft das Gericht, ob sie charakterlich und hinsichtlich ihrer Beziehung zu dem Mündel als Vormund geeignet sind.

https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/pflege-und-betreuung/vormundschaft-fuer-ein-kind-beantragen-das-ist-wichtig