Wer zahlt die renovierungskosten bei einer Wohnung?
Folgendes, die Wohnung meiner Mutter sieht fürchterlich aus sie musste vor einigen Jahren eine Kaution zahlen von 2000 allerdings ist es bei den 2000 Euro nicht wirklich getan und ich habe jetzt die Angst (wenn sie nicht mehr ist, hoffe das sie noch lang bei mir ist) das dann ich auf die gesamten Renovierungskosten sitzen bleibe oder läuft das ganze dann anders ab? Ich have auch mit ihr schon gesprochen aber ehrlich gesagt juckt sie das ganze nicht wirklich ...
3 Antworten
Die Mietkaution,
liebe/r CliceRosfield,
ist nicht dazu da, um eine angemiete Wohnung bei Auszug zu renovieren! Diese ist generell eine Sicherheit für den Vermieter, sodass der Mieter auf sie keinen Zugriff hat!
Gesetzlich ist ein Mieter verpflichtet, die Räume nach fünf Jahren zu renovieren! Wenn diese jedoch schon vor der Zeit in einem entsprechend schlechten Zustand sind, verkürzt sich dadurch die Zeit der Renovierungspflicht!
Daher würde ich Dir dringend raten, die Renovierung der Räume zielstrebig nach und nach, ein Raum nach dem anderen anzugehen! Als Hauseigentümer und langjährige Vermieterin, die ich firm im Mietrecht und den Pflichten eines Mieters bin, möchte ich Dich darauf hinweisen, dass der Vermieter im Fall der Verwahrlosung einer Wohnung oder eines nicht hinzunehmenden Zustands der Wohnung zur Kündigung des Mietverhälltnisses berechtigt ist, da er darauf vertrauen darf, dass der Mieter seinen Pflichten nachkommt, die Wohnung in gutem Zustand zu halten und an ihrer Instandhaltung ein Interesse zu haben hat! Wenn ein Mieter jedoch dieser elementaren Pflicht nicht nachkommt, sondern dem Eigentum des Vermieters, der Mietwohnung, durch Verwahrlosung Schaden zufügt, ist es für den Vermieter unzumutbar, das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten! Sodass er nachvollziehbaren und berechtigten Grundvhat, das Mietverhältnis zu kündigen!
Spreche daher, liebe/r CliveRosfield, mit Deiner Mutter und mache Dich daran, die Wohnung nach und nach wieder auf Vordermann zu bringen! Und mache ihr klar, dass sie dazu verpflichtet ist, ihre Mietsache in einem Zustand zu halten! Das solltest Du ihr klar machen und dann die entsprechenden Maßnahmen ergreifen!
Hierzu, liebe/r CliveRosfield, wünsche ich Dir viel Glück!
Alles Gute!
Liebe Grüße und gute Wünsche!
Regilindis
Im Mietvertrag ist festgehalten in welchem Zustand die Wohnung bei Mieterwechsel übergeben werden muss.
Instandhaltung ist aber immer Pflicht.
Wenn deine Mutter einmal nicht mehr ist werden die Kosten, die nicht von der Kaution gedeckt werden, am Erben hängen bleiben. Bin kein Anwalt für Erbrecht aber ich gehe davon aus das es so sein wird.
👍😎