wer trägt die kosten wenn eine Person doch nicht mit Fliegen kann?

3 Antworten

Hallo, grundsätzlich muss die Person die den Vertrag im Reisebüro hat bezahlen. Wenn eine Reiserücktrittsversicherung gebucht wurde - kann z.B. im Krankheitsfall das Geld über diese erstattet werden.

Wenn Person A Person B mit der Buchung beauftragt hat, muss sie ihr die Kosten erstatten (§ 670 BGB). Ob A dann mitfliegt oder nicht, spielt hierfür keine Rolle.

Man sollte aber prüfen, ob der gebuchte Tarif eine Stornierung und teilweise Rückerstattung ermöglicht.

Die Person die nicht mitfliegen kann sollte dem Bucher das Geld erstatten. Den der muss zahlen.