Wer sucht im Krankfall für Ersatz?
Wenn man arbeitnehmer als Putzmann ist und über einer Woche krank ist, also die Arbeit nicht ausführen kann.
Wer muss dann für Ersatz sorgen ? Also damit zB eine Praxis sauber ist.
Denn ich verstehe es nicht wieso man als arbeitnehmer sich darum sorgen muss, wenn es doch nicht ein Mal im Vertrag steht und nicht darüber informiert wurde.
3 Antworten
Das ist nicht deine Aufgabe sondern die von deinem AG.
Leute, danke für die Hilfe. Ganz schön stressig solche Dinge
Ich weiß nicht ob dir das hilft aber vielleicht ja schon:
Die Pflicht für eine zeitnahe Meldung ergibt sich aus § 5 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz). Darin steht, dass sich Arbeitnehmer "ohne schuldhaftes Verzögern" und "unverzüglich" bei ihrem Arbeitgeber krank melden müssen. Auf diese Weise hat dieser eine Chance, für Ersatz zu sorgen.
Weisungsrecht hat der AG (GewO §106) und nicht Du als AN, wenn Du krank bist Du krank und weder zur Arbeitsleistung verpflichtet noch um Ersatz zu besorgen.
Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers.
Du als Arbeitnehmer hast die Verpflichtung, dich rechtzeitig, das heißt so früh wie möglich beim Arbeitgeber zu melden und deine Krankheit am besten mit Dauer anzugeben. Dann musst du deine AU vorlegen.
Dein Arbeitgeber muss dann für Ersatz sorgen.
Kennst du dafür einen Beweis ? So BGB oder so ?