Wer sucht im Krankfall für Ersatz?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist nicht deine Aufgabe sondern die von deinem AG.

FrankDieter95 
Fragesteller
 26.03.2022, 13:26

Kennst du dafür einen Beweis ? So BGB oder so ?

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schandrooo  26.03.2022, 13:30
@FrankDieter95

Ich weiß nicht ob dir das hilft aber vielleicht ja schon:

Die Pflicht für eine zeitnahe Meldung ergibt sich aus § 5 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz). Darin steht, dass sich Arbeitnehmer "ohne schuldhaftes Verzögern" und "unverzüglich" bei ihrem Arbeitgeber krank melden müssen. Auf diese Weise hat dieser eine Chance, für Ersatz zu sorgen.

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Antitroll1234  26.03.2022, 13:30
@FrankDieter95

Weisungsrecht hat der AG (GewO §106) und nicht Du als AN, wenn Du krank bist Du krank und weder zur Arbeitsleistung verpflichtet noch um Ersatz zu besorgen.

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FrankDieter95 
Fragesteller
 26.03.2022, 13:45

Leute, danke für die Hilfe. Ganz schön stressig solche Dinge

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Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Personal Assistentin

Du als Arbeitnehmer hast die Verpflichtung, dich rechtzeitig, das heißt so früh wie möglich beim Arbeitgeber zu melden und deine Krankheit am besten mit Dauer anzugeben. Dann musst du deine AU vorlegen.

Dein Arbeitgeber muss dann für Ersatz sorgen.