Wer ist in der Beweispflicht für Schäden in einer WG bei Streit um die Kaution?

3 Antworten

Beweisen muss derjenige der Forderungen stellt - also Du ...

dazu macht man ein Übergabeprotokoll

wenn alle teilnehmer der WG vertragspartner sind, dann tragen sie auch gemeinsam forderungen des vermieters, z.b. bei schäden an der mietsache.

größere schäden, die sich eindeutig den aktuellen mietern zuordnen lassen (es gibt ein protokoll über den zustand beim einzug) sind unstrittig. bei kleineren kann man sich ggf. streiten, ob es nicht der übliche verschleiß durch den gebrauch der mietsache war, der durch den mietzins abgegolten ist.

gibt es einen haupt- und bei diesem untermieter, muss der hauptmieter einen schaden tragen und kann/muss das mit seinen unternmietern klären.

die schuldfrage oder die verteilung dieser verbindlichkeiten müssen die mitglieder einer WG untereinander klären. lässt sich ein persönliches verschulden an einem schaden nicht nachweisen, muss man sich einigen; ansonsten wird bei einem größeren schaden die WG auseinanderbrechen, weil mindestens einer lügt.

RennmausAndalee 
Fragesteller
 28.02.2021, 16:03

Danke für Deine Antwort. Ich schrieb ja dass der Streit um die Kaution sich zwischen Mieter und Untermieterin dreht, in einer WG. Wie ist das jetzt nach dem Auszug der Untermieterin zu klären bitte? Wer von beiden ist zuerst in der Beweis- pflicht?

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Ich fürchte, der Vermieter kann/muss, denn er hat ja den Mietgegenstand einwandfrei zur Verfügung gestellt.

Wenn der Schadentag nicht feststeht, kann ja der Vermieter seine Forderung gegenüber seinem Mieter gar nicht beziffern, also auch nicht durchsetzen. Auch dem seine PH wird fragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
RennmausAndalee 
Fragesteller
 28.02.2021, 15:58

Hi, und danke für Deine Antwort. Aber was soll das heißen mit "der Vermieter kann/muss"? Was kann bzw. muss der Vermieter bitte? Du meinst den Vermieter der Untermieterin, ja? Also mich als Hauptmieter und Mitbewohner. Und was hat eine Bezifferung des Schadens (sagen wir beispielsweise 325 EUR) mit dem Schadenstag zu tun? Ändert sich die Höhe des Schadens etwa an bestimmten Tagen, oder wie? Selbst wenn man sich die Tage des Entstehens notiert hätte, so würde dies trotzdem nicht beweisen wer den Schaden verursacht hat.

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schleudermaxe  28.02.2021, 16:38
@RennmausAndalee

Ist eigentlich komplett egal. Es gibt keine Übergabe und bei Rücknahme wurde festgestellt.

Beispiel Fußboden.

Loch, ich nehme an, im Belag, nicht im Estrich.

Belag hat eine Lebensdauer von rd. 10 Jahren.

Wie war damals der Kaufpreis, geteilt durch die 10 Jahre, mal Tage bis zum Schadentag.

Das kann der Vermieter nicht ermitteln, also kann er auch den Schadenbetrag nicht ermitteln, also bekommt er auch nichts. Wie auch?

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