Wer ist in der Beweispflicht für Schäden in einer WG bei Streit um die Kaution?
Hallo,
ich wüsste mal gerne wer in der Beweispflicht ist für Schäden in einer WG zwischen Mieter und Untermieterin, um die Rückzahlung/Verrechnung der Kaution. Ein Protokoll beim Einzug der Untermieterin gab es nicht und ebenso keines beim Auszug. Die Untermieterin hat leider diverse Schäden hinterlassen, wie Löcher im Fussboden ihres Zimmers, aber auch in der restlichen Wohnung diverse Schäden, beispielsweise an der Duschwanne (abgeplatzt), an Kommoden (diverse), am Staubsauger (kaputt gebrochen), an Türrahmen (abgeplatzt), usw. Jetzt nach ihrem Auszug streitet sie es aber einfach ab, dass sie das war. Wer ist zuerst in der Beweispflicht? Und wie sollte man so etwas je beweisen können, da ich als Mieter ja selber auch in der Wohnung lebe und all die Dinge nutze. Es hätte sich höchstens beweisen lassen können durch laufende Kameras überall, aber das ist ja utopisch. Natürlich habe ich jetzt Fotos von den Schäden gemacht, aber das beweist ja nicht wer diese angerichtet hat. Danke und viele Grüße, Rennmaus
3 Antworten
wenn alle teilnehmer der WG vertragspartner sind, dann tragen sie auch gemeinsam forderungen des vermieters, z.b. bei schäden an der mietsache.
größere schäden, die sich eindeutig den aktuellen mietern zuordnen lassen (es gibt ein protokoll über den zustand beim einzug) sind unstrittig. bei kleineren kann man sich ggf. streiten, ob es nicht der übliche verschleiß durch den gebrauch der mietsache war, der durch den mietzins abgegolten ist.
gibt es einen haupt- und bei diesem untermieter, muss der hauptmieter einen schaden tragen und kann/muss das mit seinen unternmietern klären.
die schuldfrage oder die verteilung dieser verbindlichkeiten müssen die mitglieder einer WG untereinander klären. lässt sich ein persönliches verschulden an einem schaden nicht nachweisen, muss man sich einigen; ansonsten wird bei einem größeren schaden die WG auseinanderbrechen, weil mindestens einer lügt.
Danke für Deine Antwort. Ich schrieb ja dass der Streit um die Kaution sich zwischen Mieter und Untermieterin dreht, in einer WG. Wie ist das jetzt nach dem Auszug der Untermieterin zu klären bitte? Wer von beiden ist zuerst in der Beweis- pflicht?
Ich fürchte, der Vermieter kann/muss, denn er hat ja den Mietgegenstand einwandfrei zur Verfügung gestellt.
Wenn der Schadentag nicht feststeht, kann ja der Vermieter seine Forderung gegenüber seinem Mieter gar nicht beziffern, also auch nicht durchsetzen. Auch dem seine PH wird fragen.
Ist eigentlich komplett egal. Es gibt keine Übergabe und bei Rücknahme wurde festgestellt.
Beispiel Fußboden.
Loch, ich nehme an, im Belag, nicht im Estrich.
Belag hat eine Lebensdauer von rd. 10 Jahren.
Wie war damals der Kaufpreis, geteilt durch die 10 Jahre, mal Tage bis zum Schadentag.
Das kann der Vermieter nicht ermitteln, also kann er auch den Schadenbetrag nicht ermitteln, also bekommt er auch nichts. Wie auch?
Beweisen muss derjenige der Forderungen stellt - also Du ...
dazu macht man ein Übergabeprotokoll
Hi, und danke für Deine Antwort. Aber was soll das heißen mit "der Vermieter kann/muss"? Was kann bzw. muss der Vermieter bitte? Du meinst den Vermieter der Untermieterin, ja? Also mich als Hauptmieter und Mitbewohner. Und was hat eine Bezifferung des Schadens (sagen wir beispielsweise 325 EUR) mit dem Schadenstag zu tun? Ändert sich die Höhe des Schadens etwa an bestimmten Tagen, oder wie? Selbst wenn man sich die Tage des Entstehens notiert hätte, so würde dies trotzdem nicht beweisen wer den Schaden verursacht hat.