Wer hat die Bestattungskosten zu tragen, wenn es mehrere Kinder gibt, manche davon aber Sozialhilfeempfänger sind?
Hallo,
ich hab folgenden Sachverhalt und würde mich freuen, wenn es irgendjemand gibt, der mir vielleicht eine kurze erste Einschätzung dazu geben könnte:
Stellen wir uns vor es gibt eine Person, die wir jetzt einfach mal Dieter nennen und Dieter stirbt. Dieter hat 6 Kinder (Kind 1, 2, 3, 4, 5 und 6). Da Dieter einen höheren Schuldenberg angehäuft hat, die den Nachlass bei weitem überstiegt lehnen alle Erben (also alle Kinder, Enkel. etc.) das Erbe ab.
Da normalerweise der Erbe für die Bestattung verantwortlich wäre, alle in Frage kommenden Erben das Erbe aber abgelehnt haben, müssen die Kinder sich um die Bestattung kümmern und die Kosten tragen.
Jetzt zu meiner Frage:
Kind 3 bis 6 sind alles Sozialleistungempfänger. Kind 1 kommt über die Einkommensgrenze für eine Sozialbestattung. Bei Kind 2 ist das Einkommen nicht genau bekannt.
Wenn die Beerdigung jetzt bspw. 3000€ kosten würde, müsste Kind 1, weil es über der Einkommensgrenze liegt, die Beerdigung jetzt alleine bezahlen oder würden die Kosten auf alle Kinder aufgeteilt werden? Also alle bezahlen 500€, Kind 1 aus eigener Tasche, Kind 3 bis 6 zahlt das Sozialamt und Kind 2 dann ggf. jenachdem wie die finanziellen Möglichkeiten aussehen auch selbst oder Sozialamt.
Wenn jemand weiß wie es sich dabei verhält, wäre ich einer Antwort sehr dankbar. Am aller besten mit nem entsprechenden Gesetzestext oder einer anderen Quelle wo man das nachlesen kann.
Liebe Grüße und danke im voraus für die Hilfe <3
4 Antworten
Eine Erbausschlagung verhindert nicht, dass man für die Kosten einer Beerdigung aufkommen muss. Im Idealfall ist das gerecht anteilig pro Kind.
Wer die "Musik" bestellt, bekommt die Rechnung. Er könnte anschließend den Anteil der anderen Kinder bei seinem Geschwistern eintreiben. Doch das ist riskant, wenn die kein Geld haben. Daher ganz vorsichtig sein, bei jedem Auftrag und jeder Unterschrift. Jede Unterschrift ist rechtlich bindend. Daher sollte es einen Vertrag geben, der den Organisator gleichermaßen von allen Geschwistern beauftragt. Nur ist auch der nur Altpapier, wenn jemand zahlungsunfähig ist.
Die Beihilfeanträge würde ich vor der Beerdigung beantragen. Sicher ist sicher. Dort kann man den Betroffenen genau erklären, wie sich die Kostenübernahme verhält.
Vergleicht die Kosten der Bestatter und sagt vorab, dass wenig Geld da ist. Dann wird nur das Wichtigste gemacht und kein schöner, aber überflüssiger Schnickschnack. Wer beim Bestatter unterschreibt, bekommt alle Rechnungen und Mahnungen.
Das Sozialamt zahlt nur, wenn kein anderer die Kosten tragen kann. Da es solvente Kinder gibt, werden diese die Bestattung zahlen dürfen und können versuchen, von den anderen deren Anteil einzutreiben. Wenn allerdings diese von Sozialhilfe oder dem Jobcenter leben dann wird das schwierig, wobei unmöglich ist es nicht, da 10% auch dafür eingesetzt werden können.
Stellen wir uns vor
:D
Verbleibende Ehepartner bzw. Kinder des Verstorbenen.
Ich kenne einen Fall, wo die Mutter als Sozialhilfeempfängerin verstorben ist.
Es gibt mehrere Kinder die im Beruf stehen oder noch studieren.
Keiner wurde vom Sozialamt aufgefordert sich an den Kosten zu beteiligen.
Einzelheiten weiß ich leider nicht. Auf jeden Fall, wenn dann muß ein Kind entsprechend Geld um die Kosten übernehmen zu müssen.