Wer hat die Bestattungskosten zu tragen, wenn es mehrere Kinder gibt, manche davon aber Sozialhilfeempfänger sind?

4 Antworten

Eine Erbausschlagung verhindert nicht, dass man für die Kosten einer Beerdigung aufkommen muss. Im Idealfall ist das gerecht anteilig pro Kind.

Wer die "Musik" bestellt, bekommt die Rechnung. Er könnte anschließend den Anteil der anderen Kinder bei seinem Geschwistern eintreiben. Doch das ist riskant, wenn die kein Geld haben. Daher ganz vorsichtig sein, bei jedem Auftrag und jeder Unterschrift. Jede Unterschrift ist rechtlich bindend. Daher sollte es einen Vertrag geben, der den Organisator gleichermaßen von allen Geschwistern beauftragt. Nur ist auch der nur Altpapier, wenn jemand zahlungsunfähig ist.

Die Beihilfeanträge würde ich vor der Beerdigung beantragen. Sicher ist sicher. Dort kann man den Betroffenen genau erklären, wie sich die Kostenübernahme verhält.

Vergleicht die Kosten der Bestatter und sagt vorab, dass wenig Geld da ist. Dann wird nur das Wichtigste gemacht und kein schöner, aber überflüssiger Schnickschnack. Wer beim Bestatter unterschreibt, bekommt alle Rechnungen und Mahnungen.

Das Sozialamt zahlt nur, wenn kein anderer die Kosten tragen kann. Da es solvente Kinder gibt, werden diese die Bestattung zahlen dürfen und können versuchen, von den anderen deren Anteil einzutreiben. Wenn allerdings diese von Sozialhilfe oder dem Jobcenter leben dann wird das schwierig, wobei unmöglich ist es nicht, da 10% auch dafür eingesetzt werden können.

Stellen wir uns vor

:D

Verbleibende Ehepartner bzw. Kinder des Verstorbenen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ich kenne einen Fall, wo die Mutter als Sozialhilfeempfängerin verstorben ist.

Es gibt mehrere Kinder die im Beruf stehen oder noch studieren.

Keiner wurde vom Sozialamt aufgefordert sich an den Kosten zu beteiligen.

Einzelheiten weiß ich leider nicht. Auf jeden Fall, wenn dann muß ein Kind entsprechend Geld um die Kosten übernehmen zu müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Familie, Beruf, Ehrenamtliche Tätigkeiten