Wer darf über die Art der Bestattung entscheiden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Gingerale3 . Grundsätzlich ist es so ,daß der Auftraggeber  die Rechnung begleicht.Ich habe in der Familie auch so einen Fall, da wurde mit den anderen Geschwistern ausgemacht das die Kosten aufgeteilt werden. Es hat sich auch jeder daran gehalten.

Leider gibt es Familien da funktioniert es nicht so gut. Vorher immer besprechen welche Bestattung man macht und ob die Kosten aufgeteilt werden können damit nicht einer allein auf den Kosten sitzen bleibt.

Wenn ein Zahlungsunfähiger die Bestattung in Auftrag gibt dann muß er für die Kosten aufkommen.Die anderen sind nicht verpflichtet mitzuzahlen. Es ist kein feiner Zug wenn man Geschwister hat und läßt einen alleine auf den Kosten sitzen.

Man muß bei einer Beerdigung nicht immer das teuerste nehmen ,so ist die Chance größer daß jeder was dazu beiträgt. Liebe Grüße.

Flocke59  09.08.2016, 19:56

Danke für den Stern.

0

Es gibt da ein "Naturgesetz":

wer zahlt, schafft an.

Und basta.


Grundsätzlich sollten sich die Kinder schon einigen, denn die Kosten für die Bestattung sind zunächst aus dem Nachlass zu bestreiten, erst der Rest, wenn dann noch vorhanden, ist das Erbe. Ist keines vorhanden, zahlt das auftraggebende Kind die Kosten der Bestattung, hat aber gegen die Geschwister den anspruch auf die anteilsmäßige Beteiligung. Wollen diese nicht zahlen, muss es ggf. die Kosten per Zivilklage einforbern. Ob das Gericht dann auch über die Höhe einer angemessenen Beerdigung entscheidet, entzieht sich meiner Kenntnis.

Der, der die Bestattung in Auftrag gibt, muss bezahlen.

Es kann ja nicht sein, dass der, der nicht bezahlen kann auf einer teuren Bestattung besteht.

Die Kinder müssen sich einigen oder wenigstens die, die bezahlen.

"Wer die Musik bestellt, der bezahlt." Wer also die Bestattung in Aufrag gibt, begleicht auch die Rechnung.