Wer haftet für den Schaden, wenn ein Mitarbeiter einen Fehler macht?
Wenn ein Mitarbeiter einen Preis im Kassensystem falsch hinterlegt hat ( 35 € statt 200€ für einen Full HD Monitor ) und ein Kunde diesen Fehler ausnutzt und auch nicht bescheid gibt?
Auf dem Preisschild vor der Ware war der Preis von 200€ ausgeschrieben, das ist im Vergleich zu anderen Händlern der übliche Preis, aber in der Kasse ist der Preis falsch. Und die Verkäuferin war eben eine alte Dame die nicht wusste das ein großer Monitor so billig sein kann da sie keine Ahnung von PCs hat.
Das ist ja ein finanzieller Schaden von 150€ ( die Mwst wird entsprechend weniger gezahlt wegen dem geringeren Kaufpreis ) weil ein Kunde den Fehler ausnutzt, wie verkraftet der Markt das ?
6 Antworten
Den Schaden trägt der Markt, 150 Euro ist nun echt nicht die Welt. Es gilt der Preis der an der Kasse steht. Das Preisschild ist lediglich ein Angebot.
Der ausgeschriebene Preis ist nicht bindend, es zählt nur der Preis des Produktes direkt, also der der angezeigt wird wenn es gescannt wird.
Der Schaden trägt dann eben der Markt wenn das trotzdem durch die Kasse geht, die Verkäuferin kann da gar nichts dafür.
Klar könnte man das merken, aber Schuld hat die Kassierin keine wenn das System das falsch anzeigt.
Das hätte dann auch die Kassieren merken und stutzig werden müssen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, hier was zu sagen. Ihm wird ein Kauf für 35€ angeboten und er nimmt an.
Grundsätzlich der Arbeitgeber.
Eine Frage bleibt aber, wie kommt ein Mitarbeiter auf die Idee - ohne nachzufragen - den Preis von 35 € für solch ein Gerät zu akzeptieren.
Der normale Menschenverstand sagt, das kann nicht richtig sein.
- Den Schaden wird das Unternehmen tragen
- eine Abmahnung hätte der Kassierer verdient
Weiß nicht wie es in dem Fall ist, aber ich habe ml gehört, dass Betriebe zumindest im Handwerk eine Versicherung haben, falls ein Arbeiter Mist baut. Wahrscheinlich aber nicht für so Kelinigkeiten.
Stimmt. Die Versicherung (Haftpflichtversicherung) greift, wenn ein Dritter geschädigt wird. In diesem Fall schädigt sich aber die Firma selbst und das ist ein eigenschaden, der nicht versichert ist.
Wenn der Kunde das bewusst ausnutzt, dann kam kein vertrag zustande.
Ansonsten kann der Markt womöglich seine Willenserklärung anfechten, wird das aber in der realität kaum tun wegen 150€ da der Aufwand größer ist als der Nutzen und das den Kunden vergraulen würde.
Naja aber der gesunde Verstand das es extrem günstig ist
Es war ein 32 Zoller, für 35€?