Wer bekommt den Hund bei einer Scheidung?
Hallo zusammen,
ich brauche dringend ein paar Meinungen bezüglich folgender Situation:
Meine Eltern lassen sich momentan scheiden. Sie wohnen jetzt seit ca. 6 Monaten nicht mehr unter einem Dach. Zusammen gewohnt haben die beiden aber nur noch aus finanziellen Gründen. Getrennt leben tuen sie schon seit dem ich denken kann( ich bin jetzt 22).
Vor ca. 5 Jahren hat meine Mutter einen Hund aus dem Tierheim geholt. Nur sie steht im Kaufvertrag. Der Hund wohnt auch bei meiner Mutter weil sie die Bezugsperson Nr. 1 ist. Mein Vater besteht darauf den Hund zu sehen bzw. ihn zu besuchen. Das verweigert meine Mutter (die zwei hassen sich bis auf den Tod). Mein Vater meint nun einen Anwalt einzuschalten um den Hund sehen zu dürfen. Hat er tatsächlich ein Recht darauf da mitzuentscheiden? Oder kann meine Mutter alleine darüber entscheiden? Meines Erachtens nach ist sie alleinige Eigentümer (Nur sie steht im Kaufvertrag, Steuer läuft auf sie, zu 99 % hat sie sich um den Hund gekümmert etc.)
Ich wäre sehr dankbar für ein paar Meinungen dazu und vielleicht sogar eine Antwort von einem Fachmann/einer Fachfrau.
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
Die Rechtslage ist klar und unmissverständlich.
Grundsatz: Der Eigentümer kann den Hund bei Trennung herausverlangenZunächst gilt: Wer sein Alleineigentum am Tier nachweisen kann, darf dieses auch behalten bzw. von dem anderen Partner herausverlangen. Dies ergibt sich aus § 985 BGB. Tiere sind zwar keine Sachen, gemäß § 90 a BGB sind die Vorschriften über Sachen jedoch entsprechend anzuwenden.
Die Frage des Eigentums ist grundsätzlich von der des unmittelbaren Besitzes zu unterscheiden.
Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache bzw. ein Tier ausübt.
Eigentümer dagegen ist derjenige, dem die Sache rechtlich zugeordnet wird. Streiten die Parteien darüber, wem das Eigentum am Tier zusteht, kommt es oftmals auf eine umfangreiche Gesamtschau an.
Als Anhaltspunkte dienen im Streitfall regelmäßig Punkte wie:
- Wer hat den Kaufvertrag unterzeichnet?
- Wer hat den Kaufpreis gezahlt?
- Wer zahlt Versicherung und Steuern?
- Wer hat das Tier aktuell in seinem Besitz?
Diese Fragen hast du glaube ich hinreichend beantwortet.
Weitere Informationen zum Thema findest du hier:
https://www.kanzlei-fritz.nrw/2023/10/hund-bei-trennung/
Mein Tipp an deinen Vater:
Geld für den Anwalt sparen und lieber an den Tierschutz spenden!![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Da der Hund rechtlich gesehen eine Sache ist, wird er wie Hausrat behandelt. Deine Mutter ist Eigentümerin und demzufolge gehört ihr der Hund alleine.
Da gibt es auch kein Umgangsrecht wie bei Kindern. Dein Vater wird mit seinem Anliegen keinen Erfolg haben.
Anders hätte es aussehen können, wenn beide Eigentümer wären und man sich nun vor Gericht um das Tier streiten würde. Da hätte ein Gericht durchaus im Sinne des Tierwohles auch eine Art Umgang festlegen können.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Deine Mutter als Hundehalterin registriert ist, hat sie das Sagen, was den Hund angeht. Zudem war sie Deinen Angaben zufolge auch die Haupt-Bezugsperson für den Hund.
Dein Vater wird in dieser Hinsicht also eher schlechte Karten haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es ist ihr Hund.
Damit ist im Grunde alles gesagt.
Es ist schon abenteuerlich, worüber Menschen streiten können, die sich mal geliebt haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Find ich auch… es geht meiner Mutter hauptsächlich darum dass sie nicht will dass er den Hund besucht weil sie 1) meinen Vater nicht in ihrer Wohnung haben will und 2) er für den Hund eh nichts gemacht hat ausser anfangs mal kurz mit ihm raus zu gehen als der Hund noch „interessant“ für ihm war…
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Liasophie911/1716226341838_nmmslarge__460_1473_1375_1375_d739ebf30921c0d1b22fd87bc5536723.jpg?v=1716226342000)
Natürlich ist deine Mutter Eigentümerin des Hundes wenn sie ihn gekauft hat.
Wenn dein Vater jetzt der Meinung ist sich einschalten zu müssen ist das in meinen augen dumm, da er nichts großweitig mit dem hund zu tun hat oder in gekauft hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das denke ich mir auch. Mich hat nur verwirrt dass im Internet steht dass der Kaufvertrag nicht so viel zu sagen hat weil der Hund gekauft wurde als meine Eltern verheiratet waren und noch unter einem Dach wohnten.
Das mein Vater ein Narzisst ist weiss ich schon lang😅 danke für die ausführliche Antwort