Wer bekommt den Hund bei einer Scheidung?

7 Antworten

Hier geht es nicht um Tier-Liebe, sondern um Machtspielchen mit narzisstische Tendenzen!

Die Rechtslage ist klar und unmissverständlich.

Grundsatz: Der Eigentümer kann den Hund bei Trennung herausverlangen

Zunächst gilt: Wer sein Alleineigentum am Tier nachweisen kann, darf dieses auch behalten bzw. von dem anderen Partner herausverlangen. Dies ergibt sich aus § 985 BGB. Tiere sind zwar keine Sachen, gemäß § 90 a BGB sind die Vorschriften über Sachen jedoch entsprechend anzuwenden.

Die Frage des Eigentums ist grundsätzlich von der des unmittelbaren Besitzes zu unterscheiden.

Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache bzw. ein Tier ausübt.

Eigentümer dagegen ist derjenige, dem die Sache rechtlich zugeordnet wird. Streiten die Parteien darüber, wem das Eigentum am Tier zusteht, kommt es oftmals auf eine umfangreiche Gesamtschau an.

Als Anhaltspunkte dienen im Streitfall regelmäßig Punkte wie:

  • Wer hat den Kaufvertrag unterzeichnet?
  • Wer hat den Kaufpreis gezahlt?
  • Wer zahlt Versicherung und Steuern?
  • Wer hat das Tier aktuell in seinem Besitz?

Diese Fragen hast du glaube ich hinreichend beantwortet.

Weitere Informationen zum Thema findest du hier:

https://www.kanzlei-fritz.nrw/2023/10/hund-bei-trennung/

Mein Tipp an deinen Vater:

Geld für den Anwalt sparen und lieber an den Tierschutz spenden!

Da der Hund rechtlich gesehen eine Sache ist, wird er wie Hausrat behandelt. Deine Mutter ist Eigentümerin und demzufolge gehört ihr der Hund alleine.

Da gibt es auch kein Umgangsrecht wie bei Kindern. Dein Vater wird mit seinem Anliegen keinen Erfolg haben.

Anders hätte es aussehen können, wenn beide Eigentümer wären und man sich nun vor Gericht um das Tier streiten würde. Da hätte ein Gericht durchaus im Sinne des Tierwohles auch eine Art Umgang festlegen können.

Wenn Deine Mutter als Hundehalterin registriert ist, hat sie das Sagen, was den Hund angeht. Zudem war sie Deinen Angaben zufolge auch die Haupt-Bezugsperson für den Hund.

Dein Vater wird in dieser Hinsicht also eher schlechte Karten haben.

Es ist ihr Hund.

Damit ist im Grunde alles gesagt.

Es ist schon abenteuerlich, worüber Menschen streiten können, die sich mal geliebt haben.


flowergirl420 
Fragesteller
 21.05.2024, 13:08

Find ich auch… es geht meiner Mutter hauptsächlich darum dass sie nicht will dass er den Hund besucht weil sie 1) meinen Vater nicht in ihrer Wohnung haben will und 2) er für den Hund eh nichts gemacht hat ausser anfangs mal kurz mit ihm raus zu gehen als der Hund noch „interessant“ für ihm war…

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Natürlich ist deine Mutter Eigentümerin des Hundes wenn sie ihn gekauft hat.

Wenn dein Vater jetzt der Meinung ist sich einschalten zu müssen ist das in meinen augen dumm, da er nichts großweitig mit dem hund zu tun hat oder in gekauft hat.


flowergirl420 
Fragesteller
 21.05.2024, 13:00

Das denke ich mir auch. Mich hat nur verwirrt dass im Internet steht dass der Kaufvertrag nicht so viel zu sagen hat weil der Hund gekauft wurde als meine Eltern verheiratet waren und noch unter einem Dach wohnten.

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