Wenn man u18 ist und keine Ausbildung/Praktikum etc. hat würde das Jugendamt o.ä. vorbeikommen?

4 Antworten

Wenn Du unter 18 bist, bist Du verpflichtet, weiterhin eine Schule zu besuchen. Dazu meldest Du Dich bei der Agentur für Arbeit und die sagen Dir, wo Du hin musst. Vom Jugendamt kommt da keiner.

Da passiert nichts außer das er gezwungen wird in die Berufsschule zu gehen wen man dort bis 18 schulpflichtig ist.

Das Arbeitsamt hat kein recht zum vorbei kommen es kann ihn aber einladen und ihn in eine Maßnahme stecken!

Unter 18 ist man aber noch in den meisten Bundesländern Schulpflichtig. Ansonsten ist es dem Jugendamt völlig egal ob jemand eine Ausbildung anfängt oder nicht.

Das Jugendamt kommt nicht, aber du bekommst Post von der zuständigen Berufsschule, dass du dich dort vorzustellen hast, denn du bist berufsschulpflichtig bis Ende des Schuljahres, nachdem du 18 geworden bist.

Einfach zuhause rumgammeln ist nicht... .

Highend4life 
Fragesteller
 29.10.2019, 22:17

(Ich nicht, mein Kumpel) Aber was will das Amt (das Amt was einen Brief sendet) machen gegen das rumgammeln? Die können ihn doch nicht zwingen etwas zu tun, oder doch?

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Highend4life 
Fragesteller
 29.10.2019, 22:38
@polarbaer64

Und was passiert, wenn er seinen A*sch nicht hochbekommt und trotzdem keine Ausbildung o.ä. sucht? Er verstößt dann ja gegen das Gesetz, aber droht ihm „nur“ Bußgeld oder sogar eine Gefängnisstrafe? Werden Hausdurchsuchungen durchgeführt? Oder wird nur Kontakt zu der betroffenen Person gesucht?

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polarbaer64  29.10.2019, 22:47
@Highend4life

Wenn man nirgends gemeldet ist (Schule, Berufsschule, Ausbildung), reagiert die Berufsschule als erstes, in dem sie einen Brief schreibt, dass man sich dort melden muss. Tut man das nicht, werden die das schon zu gegebener Zeit weiterleiten, und dann kann es passieren, dass die Polizei vor der Tür steht, und deinem Kumpel Geleit zur Berufsschule gewährt.

Wird der Schulpflicht nicht nachgekommen, bekommen die Eltern ein Bussgeld, weil die verpflichtet sind, ihr minderjähriges Kind zur Schule zu schicken.

Wenn der Kumpel volljährig ist, kann man ihn nicht mehr verpflichten. Dann muss er selber sehen, wie er sein Leben in die Hände bekommt, oder ob er gleich als Hartz4-Empfänger beginnt... . Das wäre schon ziemlich traurig.

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Highend4life 
Fragesteller
 29.10.2019, 23:01
@polarbaer64

Aber es gibt doch so viele Berufsschulen woher will die eine Berufsschule wissen, dass er woanders nicht gemeldet ist?
Oder gibt es so eine Berufsschule die das dann an die Polizei weiterleitet?
Ja, das wäre echt traurig!

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polarbaer64  30.10.2019, 16:01
@Highend4life

Man ist einer bestimmten Berufsschule im Landkreis zugeordnet, in der Stadt, in der man lebt. Wenn keine Meldung vorliegt, dass du im Landkreis, in dem du lebst, irgendwo schulisch gemeldet bist, reagiert diese Berufsschule und "lädt" dich ein.

Meinem Sohn so passiert, da er nach der Realschule in einem anderen Landkreis auf´s berufliche Gymnasium ging.

Nach der Realschule muss man dort angeben, auf welche Schule man wechselt, oder wo man Ausbildung macht. Daher ist das im Landkreis bekannt. Nur, wenn es ein anderer Landkreis ist, und man bis zum Schulabschluss keine Angaben macht, wissen die das eben nicht.

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