Wenn man u18 ist und keine Ausbildung/Praktikum etc. hat würde das Jugendamt o.ä. vorbeikommen?
Ein guter Freund hat die Schule dieses Jahr beendet, ist aber noch Minderjährig und ist auch noch nicht an einer Ausbildung/Praktikum/FÖJ/o.ä. interessiert (ich weiß nicht wieso, aber ist nun mal so)
Dass das Kindergeld gestrichen wird, wenn man nichts hat, ist glaube ich der Fall, aber kommt das Jugendamt oder jemand anderes von anderen Einrichtungen vorbei, um zuhause zu gucken, was der Grund ist, dass er nichts macht usw? Also werden dann Hausbesuche gemacht? Oder wie ist das geregelt, wenn man unter 18 keine Ausbildung o.ä. hat?
4 Antworten
Wenn Du unter 18 bist, bist Du verpflichtet, weiterhin eine Schule zu besuchen. Dazu meldest Du Dich bei der Agentur für Arbeit und die sagen Dir, wo Du hin musst. Vom Jugendamt kommt da keiner.
Da passiert nichts außer das er gezwungen wird in die Berufsschule zu gehen wen man dort bis 18 schulpflichtig ist.
Das Arbeitsamt hat kein recht zum vorbei kommen es kann ihn aber einladen und ihn in eine Maßnahme stecken!
Unter 18 ist man aber noch in den meisten Bundesländern Schulpflichtig. Ansonsten ist es dem Jugendamt völlig egal ob jemand eine Ausbildung anfängt oder nicht.
Das Jugendamt kommt nicht, aber du bekommst Post von der zuständigen Berufsschule, dass du dich dort vorzustellen hast, denn du bist berufsschulpflichtig bis Ende des Schuljahres, nachdem du 18 geworden bist.
Einfach zuhause rumgammeln ist nicht... .
Nicht, etwas zu "tun", aber in die Schule zu gehen. Das muss der Kumpel, das steht so im Gesetz.
Das gilt für BW, ist in anderen Bundesländern aber ziemlich ähnlich. Du kannst das ja für dein Bundesland ergoogeln.... .
Und was passiert, wenn er seinen A*sch nicht hochbekommt und trotzdem keine Ausbildung o.ä. sucht? Er verstößt dann ja gegen das Gesetz, aber droht ihm „nur“ Bußgeld oder sogar eine Gefängnisstrafe? Werden Hausdurchsuchungen durchgeführt? Oder wird nur Kontakt zu der betroffenen Person gesucht?
Wenn man nirgends gemeldet ist (Schule, Berufsschule, Ausbildung), reagiert die Berufsschule als erstes, in dem sie einen Brief schreibt, dass man sich dort melden muss. Tut man das nicht, werden die das schon zu gegebener Zeit weiterleiten, und dann kann es passieren, dass die Polizei vor der Tür steht, und deinem Kumpel Geleit zur Berufsschule gewährt.
Wird der Schulpflicht nicht nachgekommen, bekommen die Eltern ein Bussgeld, weil die verpflichtet sind, ihr minderjähriges Kind zur Schule zu schicken.
Wenn der Kumpel volljährig ist, kann man ihn nicht mehr verpflichten. Dann muss er selber sehen, wie er sein Leben in die Hände bekommt, oder ob er gleich als Hartz4-Empfänger beginnt... . Das wäre schon ziemlich traurig.
Aber es gibt doch so viele Berufsschulen woher will die eine Berufsschule wissen, dass er woanders nicht gemeldet ist?
Oder gibt es so eine Berufsschule die das dann an die Polizei weiterleitet?
Ja, das wäre echt traurig!
Man ist einer bestimmten Berufsschule im Landkreis zugeordnet, in der Stadt, in der man lebt. Wenn keine Meldung vorliegt, dass du im Landkreis, in dem du lebst, irgendwo schulisch gemeldet bist, reagiert diese Berufsschule und "lädt" dich ein.
Meinem Sohn so passiert, da er nach der Realschule in einem anderen Landkreis auf´s berufliche Gymnasium ging.
Nach der Realschule muss man dort angeben, auf welche Schule man wechselt, oder wo man Ausbildung macht. Daher ist das im Landkreis bekannt. Nur, wenn es ein anderer Landkreis ist, und man bis zum Schulabschluss keine Angaben macht, wissen die das eben nicht.
(Ich nicht, mein Kumpel) Aber was will das Amt (das Amt was einen Brief sendet) machen gegen das rumgammeln? Die können ihn doch nicht zwingen etwas zu tun, oder doch?