Krankenversicherung/Kindergeld nach dem Schulabschluss bei einem Jahr Pause?

1 Antwort

Wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnst, wirst Du selber Mitglied einer Krankenkasse, von deinem Bruttoeinkommen führt der Arbeitgeber dann die entsprechenden Beiträge ab, die zahlst Du und dein Arbeitgeber anteilig.

Solange Du dann noch keine 25 bist, besteht dann auch wieder Anspruch auf Kindergeld, dass könnte schon dann bestehen, wenn Du deine ernsthafte Suche nach einer Ausbildung nachweisen kannst oder dich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden würdest.