wenn man mehr als 3 wochen urlaub als hartz 4 empfänger macht wieviel wird da gekürzt?

6 Antworten

Hi Du,

es gibt im SGB II kein Recht auf Ortsabwesenheit. Diese kann aber für maximal 3 Wochen vom Sachbearbeiter genehmigt werden. ist aber nicht zu verwechseln mit einem Rechtsanspruch oder wie gesagt Urlaubsanspruch. So etwas gibt es im SGB II nicht. sollte Dir Dein Sachbearbeiter tatsächlich 3 Wochen genehmigen, musst du am ersten Tag danach sofort persönlich bei der Arge erscheinen. Machst Du das nicht, werden die Leistungen sofort eingestellt. Bleibst Du länger wie sech Wochen weg, musst du auch die Leistungen für die ersten 3 Wochen zurückzahlen.

Grüße

Solange es sich um eine genehmigte Ortsabwesenheit handelt, wird dir nichts gekürzt. Die Leistungen laufen ganz normal weiter.

Alles Relevante findest du hier ab Punkt 6.3.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

Entfernst du dich ohne Zustimmung aus dem zeit- und ortsnahen Bereich, muss die Leistung für die Zeit der Abwesenheit komplett eingestellt werden (auch rückwirkend).

Det1965  18.12.2011, 22:07

Dadurch bekommst du aber nicht mehr als 3 Wochen!

Fragestellung: MEHR ALS 3 WOCHEN.

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VirtualSelf  18.12.2011, 22:16
@Det1965

Da die Zustimmung für nur drei Wochen pro Kalenderjahr erteilt werden darf ist es doch ganz einfach.

Mehr als drei Wochen bedeutet im Zweifel komplette Leistungseinstellung - Regelsatz + KdU - für den übersteigenden Zeitraum, was im Übrigen auch Auswirkungen auf die KV haben kann.

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Dir steht auch als ALGII Empfänger ein Urlaub zu. Diesen musst du frühzeitig beim Amt anmelden bzw. beantragen. Das Amt entscheidet dann ob ja oder nein und unter welchen Bedingungen.

vgl.: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199390c76a1b.php Ich weiß aber nicht ganz ob es gültig ist. In der Regel hat ein Hart4 Empfänger auch Urlaubsanspruch im Jahr.

Det1965  18.12.2011, 21:33

Aber eben nur 3 Wochen.

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VirtualSelf  18.12.2011, 22:02

Der verlinkte Text ist inhaltlich äußerst schwach, wie so vieles auf dieser Seite.

Es ist nicht damit getan, sich abzumelden (außer in besonderen Konstellationen .. bspw, bei Aufstockern); notwendig ist explizit die Zustimmung des Vermittlers, die in begründeten Fällen eben auch verweigert werden darf.

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na wer mehr als 3 wochen urlaub machen kann, dem kann die kürzung ja egal sein