Wenn man die Mindestzeit von 7 Monaten im Freiwilligendienst durch hat ist man dann an irgendwas verpflichtet? (Bundeswehr)?

1 Antwort

Nach deinem FWD kannst du machen, was du willst. Verpflichtet bist du lediglich dazu, Dinge, die VS-NfD eingestuft sind, für dich zu behalten. Allerdings wirst du als FWDler mit 7 Monaten kaum an Verschlusssachen herangekommen sein, was über Vorschriften und Dienstpläne hinaus geht.

Ob du als Reservist eingeplant bist, erfährst du rechtzeitig, das würde aber ein Studium nicht stören.