Was passiert wenn man sich verpflichtet bei der Bundeswehr dann doch kein Bock hat?

5 Antworten

Dafür hast du 6 Monate Probezeit, danach ist der Vertrag bindend, sonst machst du dich eben strafbar, wenn du einfach nicht mehr erscheinst. Fernbleiben vom Dienst/Fahnenflucht wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Das Stellen eines Antrags auf vorzeitiges Beenden der Dienstzeit, wäre dann die einzige Möglichkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

Kommt auf die genauen Umstände an.

Man kann auch bei der Bundeswehr wieder kündigen.

Dennoch gilt wenn man dann einfach weg bleibt, weil man ja der Meinung ist, man könne nicht gezwungen werden:

§ 15 WStG (Eigenmächtige Abwesenheit):

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Je nachdem könnte die Staatsanwaltschaft dann auch noch prüfen, ob nicht "Fahnenflucht" vorliegt.

Ihr kennt das ja alle ihr unterschreibt irgendwas und dann denkt ihr euch nein das mache ich nicht.

Nein, das kenne ich nicht. Ich denke nach, bevor ich unterschreibe. Und danach stehe ich zu meinem Wort.

Nein, das kenne ich nicht. Wenn ich einen Vertrag unterschreibe, dann denke ich in der Regel VORHER darüber nach was der so mit sich bringt, denn an sich sind Verträge einzuhalten.

Was deine Verpflichtung angeht: Du kannst um Entlassung bitten. Außer du bist Zeitsoldat, da geht das in aller Regel nicht, da musst du die ganze Sache dann eben durchziehen.

du hast doch ein unterschiebenes Exemplar zu Hause, schau mal rein, ob mit Widerruf, oder ohne und wie es sich verhält