Nach dem Abi FWD oder SaZ?
Hallo, ich (w,16) mache nächstes Jahr Abitur (mit 17 Jahren) und möchte danach erst einmal zur Bundeswehr. Später habe ich sogar vor, dort zu studieren, jedoch möchte ich die Bundeswehr erst einmal kennen lernen und erste Erfahrungen sammeln. Nun frage ich mich jedoch, ob es sinnvoller ist, dafür zwischen 12 und 23 Monaten freiwilligen Wehrdienst zu leisten oder mich gleich als SaZ für die Mindestzeit (23 Monate soweit ich weiß) zu verpflichten. Meines Wissens kann man ja bei beiden in den ersten 6 Monaten noch ohne weiteres aussteigen und der Hauptunterschied liegt bei der Dauer und dem Geld (, was bei mir aber eher eine Nebensache ist). Was könnt ihr mir empfehlen?
4 Antworten
Hallo Sofia,
wenn Du tatsächlich mit dem Gedanken spielst, bei der Bundeswehr zu studieren, also Dich für mindestens 12 Jahre zu verpflichten, rate ich Dir dringend dazu, direkt die Offizierlaufbahn im Truppendienst als SaZ12 mit Studium einzuschlagen und auf FWD zu verzichten. Die 6 Monate Probe hast Du trotzdem, so dass Du jederzeit problemlos und ohne Konsequenzen aussteigen kannst. Du bekommst jedoch direkt ein Gehalt (rund 1800 netto) anstatt eines Soldes. Zudem sehen die ersten 6 Monate als FWDL anders aus als die eines Offizieranwärters, auch wenn dies so keiner sagen würde (ich spreche aus Erfahrung, da ich sowohl den Wehrdienst mit Allgemeiner Grundausbildung - AGA - als auch die Offiziersausbildung mit AGA gemacht habe). Ferner, und das ist nur Wenigen bewusst, kannst Du die Bundeswehr auch nach den 6 Monaten relativ problemlos verlassen. Erst im Falle, dass Du die Bundweswehr während oder nach dem Studium verlässt, kommen Regressansprüche auf Dich zu.
Ich empfehle Dir daher, Dich einfach im Frühjahr 2018 beim BAPersBw für die Offizierlaufbahn Truppendienst zu bewerben. Du wirst dann im Anschluss an Dein ABI zum Assessment eingeladen. Sofern Du zu diesem Zeitpunkt bereits 17 bist, kannst Du direkt ab Juli einsteigen.
Einen Vorteil hat jedoch der FWD:
Möchtest Du zivil studieren, erfüllst jedoch den geforderten "nummerus clausus" nicht und musst daher warten, kannst Du in dieser Wartezeit FWD oder einen entsprechenden sozialen Dienst leisten (SaZ oder eine Ausbildung ist in diesem Falle ausgeschlossen). Wichtig ist hierbei, dass Du Dich jedoch an der Uni einschreibst. Nur dann wird die Wartezeit gezählt. Übrigens entlässt Dich die Bundeswehr im Falle eines Studium-Beginnns in aller Regel problemlos aus dem FWD-Verhältnis, nicht jedoch aus einem SaZ-Dienstverhältnis.
Habe genau das gleiche schon hinter mir und mich für den FWD entschieden. In Nachhinein die falschen Entscheidung. Du müsstest schon FWD23 machen um aus der ganzen Sache aus was mitzunehmen. Kein Arbeitgeber schickt die auf Lehrgänge wenn er weiß dass du planmäßig nach 12-15 Monaten wieder weg bist. Die Bundeswehr kennen lernen kannst du auch als SAZ. Letztendlich hängt das auch von der Laufbahn ab die du einschlagen möchtest. Nur zur Info grundsätzlich:
FWD: 7-23 Monate
SAZ: ab 4 Jahren
Gibt natürlich immer Abweichungen aber das sind so die "normalen" Verpflichtungszeiten.
Wie gesagt mein Ratschlag: Mach gleich SAZ. Die 6 Monate sind genügend Zeit um zu sagen ja/nein der Beruf gefällt mir/nicht.
Viel Erfolg
Die Frage ist erstmal, ob sie dich bei den Bedingungen den SaZ machen lassen. Die meisten Karrierberater würden wahrscheinlich den FWD empfehlen
Bezüglich der Dienstzeit und der erwarteten Verwendung.
Da SaZ in der Regel mehr verdienen, du aber nur mal "reinschnuppern" willst, wird man dir wahrscheinlich eher den FWD anbieten mit Chance auf Übernahme zum SaZ
Wenn du die Bundeswehr kennenlernen möchtest empfehle ich dir 12-15 Monate FWD. In der Zeit kannst du wenigstens eine richtige Ausbildung erwarten.
Welche Bedingungen meinst du? Dass ich beim Dienstantritt nicht volljährig wäre?