Wenn jemand ein Mietshaus hat und es irgendwann vererben wird, ist es schlau wenn er nur günstige Mieten verlangt?

4 Antworten

Da gibt es nach unten sicher auch Grenzen, um z.B. auszuschließen, dass jemand für symbolische Beträge an die Familie vermietet. Dann hast du am Ende zu Lebzeiten schlechte Rendite (kannst also auch weniger Vermögen ansammeln) und die Erben zahlen trotzdem mehr.

Aber für solche Fragen, würde ich dann doch einen Fachberater und kein Laienforum heranziehen.

Es kommt erstmal im Erbrecht auf die Freibeträge an. Die Finanzämter haben dann für die Wertermittlung eigene Raster. Ergo, bei möglichen Erträgen, nicht manipulieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nun ja, dann spart man halt ersteinmal etwas Erbschaftssteuer, hat dann aber (später) weniger Mieteinnahmen. Man kann die Mieten ja nicht wieder nach belieben hochsetzen - die Mieten bleiben dann ersteinmal so günstig wegen der Kappungsgrenze - also für min. 1 Jahr! Und nach 3 Jahren kann man die Miete um maximal (!) 20% erhöhen, sofern man die Erhöhung begürnden kann. Müsstest man also durchrechnen, was da sinnvoller und "schlauer" in der Summe wäre!

Ja es ist immer schlau und vor allem sozial geringe Mieten zu verlangen.


Gerhart  09.07.2025, 13:40

... aber schlichtweg dumm, wenn das Haus vererbt werden soll. Der Verkehrswert nach der Ertragsmethode festgestellt ist in der Regel wesentlich niedriger als der Verkehrswert, der durch Gutachter festgestellt wird.