Wenn jemand ein Mietshaus hat und es irgendwann vererben wird, ist es schlau wenn er nur günstige Mieten verlangt?
Der Marktwert bei Mietshäuser wird nämlich mittels der Ertragswertmethode und der Mieterträge berechnet. Wenn die Mieterträge niedrig sind, ist das Haus auch weniger Wert nach dieser Methode und es fällt weniger Erbschaftssteuer an. Bei Eigentumswohnungen bringt das nix, da dann vergleichbare Wohnungspreise zu Rate genommen werden, aber bei Mietshäusern wird das so gemacht.
https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/erbschaftssteuer-immobilien#immobilien-bewerten
4 Antworten
Da gibt es nach unten sicher auch Grenzen, um z.B. auszuschließen, dass jemand für symbolische Beträge an die Familie vermietet. Dann hast du am Ende zu Lebzeiten schlechte Rendite (kannst also auch weniger Vermögen ansammeln) und die Erben zahlen trotzdem mehr.
Aber für solche Fragen, würde ich dann doch einen Fachberater und kein Laienforum heranziehen.
Es kommt erstmal im Erbrecht auf die Freibeträge an. Die Finanzämter haben dann für die Wertermittlung eigene Raster. Ergo, bei möglichen Erträgen, nicht manipulieren.
Nun ja, dann spart man halt ersteinmal etwas Erbschaftssteuer, hat dann aber (später) weniger Mieteinnahmen. Man kann die Mieten ja nicht wieder nach belieben hochsetzen - die Mieten bleiben dann ersteinmal so günstig wegen der Kappungsgrenze - also für min. 1 Jahr! Und nach 3 Jahren kann man die Miete um maximal (!) 20% erhöhen, sofern man die Erhöhung begürnden kann. Müsstest man also durchrechnen, was da sinnvoller und "schlauer" in der Summe wäre!
Ja es ist immer schlau und vor allem sozial geringe Mieten zu verlangen.
... aber schlichtweg dumm, wenn das Haus vererbt werden soll. Der Verkehrswert nach der Ertragsmethode festgestellt ist in der Regel wesentlich niedriger als der Verkehrswert, der durch Gutachter festgestellt wird.