Wenn in der Beschreibung des Produktes beim Kauf stand, dass es für einen bestimmten Nutzen geeignet ist, und es stellt sich nach einem halben Jahr heraus:?

3 Antworten

Ähm? Also wenn ich mir ein Buch kaufe und es erst nach 6 Monaten aus der Folie nehme und feststelle, die Seiten sind zusammengeklebt oder auf jeder Seite steht das selbe… erkläre mir da mal den Nutzungsfehler.

guitschee 
Fragesteller
 21.11.2023, 13:20

Nein, ich meine, wenn ich es auch 6 Monate benutze und es mir dann kaputt geht, obwohl ich damit nichts mache, was es nicht können sollte.

0
guitschee 
Fragesteller
 21.11.2023, 13:23
@miezepussi

Okay, auf einer Sportuhr steht, dass man damit schwimmen kann - man schwimmt damit, sie geht durch eindringendes Wasser doch kaputt.

Ich überlege halt gerade mir so eine Uhr zuzulegen - unter anderem zum Schwimmen. Problem ist, Beschreibung von Uhr sagt: hat 5 ATM - geht, Internetschwimmforum sagt: 5ATM nicht geeignet zum Schwimmen.

Jetzt ist die Frage, wenn dieses Forum recht hat, hat der Verkäufer die A-karte oder ich?

0
frodobeutlin100  21.11.2023, 13:35
@guitschee

dann kannst Du mit der Uhr doch schwimmen - aber möglicherweise nur 1 mal

...

Lösung: in eine Uhr investieren, die Schwimmer empfehlen

0
guitschee 
Fragesteller
 21.11.2023, 13:37
@frodobeutlin100

Ich muss erstmal schauen, ob ich mit einer Uhr überhaupt klarkomme, bevor ich da viel Geld ausgebe, so mein Gedanke.

0
Destranix  21.11.2023, 14:51
@guitschee

Das widerrum ist etwas schwieriger. Aber nach 6 Monaten gilt noch die Beweislastumkehr (sofern du Verbraucher und der Verkäufer Unternehmer war), sprich der Verkäufer müsste beweisen, wenn der Mangel nicht bei Kauf vorlag.

1

Wenn in die Uhr schon beim Schwimmen Wasser eindringt und sie daraufhin kaputtgeht, obwohl sie zum Schwimmen (also an der Wasseroberfläche, nicht zum Tauchen) geeignet sein soll, dann ist das erstens ein Sachmangel und wenn der oben geschilderte Fall binnen 6 Monaten eintritt, außerdem auch noch ein Gewährleistungsfall.
Für beides haftet ein gewerblicher Verkäufer.
Aber natürlich nur dann, wenn Du die Uhr bei einem seriösen Händler mit Sitz in Deutschland kaufst.

Ein Chinese hingegen wird über Worte wie "Sachmangel" oder "Gewährleistung" allenfalls Tränen lachen. Ali Baba wird nicht umsonst in einem Atemzug mit 40 Räubern genannt...

Wenn von anderen Schwimmern allerdings schon im Vorfeld vor Problemen mit dieser Uhr beim normalen Schwimmen gewarnt wird, warum willst Du sie dann trotzdem kaufen?
Selbst wenn Du sie bei einem seriösen deutschen Händler kaufst, der seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt - den Ärger mit Reklamation, Rücksendung und Warterei auf Reparatur oder Umtausch kann man sich doch eigentlich auch sparen...

Ja, wenn nicht wirksam anders vereinbart handelt es sich üblicherweise um einen Sachmangel.

Siehe auch § 434 BGB, insbesondere Absatz 3 Nummer 2 b).