Wenn ich in Deutschland eine Frau Geschwängert habe und Dann in die USA auswandere bin ich Dan Unterhaltspflichtig?

6 Antworten

Du bist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, vollkommen unabhängig davon, wo du dich befindest und in welchem Land du lebst.

Liegt der entsprechende Unterhaltstitel in Deutschland vor, kann dieser in den USA eingeklagt werden bzw. kann vor Gericht ein amerikanischer Unterhaltstitel erwirkt werden. Damit kann dann der Unterhalt von dir auch in den USA geholt werden.

Abgesehen davon: Ein Kondom ist wesentlich billiger. Oder eine Vasektomie. Wer solche Fragen stellt, sollte die Fortpflanzung eigentlich tunlichst vermeiden. So als Gefallen für die Menschheit.

Der Pflicht Unterhalt zu zahlen entgehst du durch einen Wegzug nicht.

Auch wird deine Chance, in die USA einwandern zu dürfen, nicht größer. Dein uneheliches Kind dürfte dir ja sogar dorthin folgen und die Ansprüche vor Ort geltend machen.

In den USA hat man andere Ansprüche an Einwanderer als:

„ich bin Businessman und will geile Autos fahren.“

Man könnte es bei solch einem Ex-Präsidenten der USA zwar vermuten, aber im Allgemeinen sind die Einwanderungsbedingungen doch sehr restriktiv.

Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig von deinem Aufenthaltsort.

Es gibt aber eine ganz einfache Lösung für alle deine Probleme:

Nimm einfach Kondome, wenn du Sex haben willst. Das schützt dich vor ungewollten Vaterschaften, Geschlechtskrankheiten und unerwünschten Unterhaltszahlungen.

Und du kannst weiter "Buisnessman" bleiben.

Toll, oder?

Zwischen Deutschland und den USA bestehen keine völkerrechtlichen Übereinkommen hinsichtlich der gegenseitigen Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.


NoName88933 
Fragesteller
 02.09.2022, 10:40

Das finde ich Super

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Elli113  02.09.2022, 10:50
@NoName88933

Nur weil der Anspruch temporär nicht durchgesetzt werden kann, heißt das nicht, dass er nicht mehr besteht oder erlischt.

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stufix2000  02.09.2022, 10:54
Child support reciprocity
U.S. states process cases with certain countries under different types of reciprocity arrangements, including:
  • Hague Convention countries — countries that have joined the Hague Child Support Convention, and
  • Foreign reciprocating countries (FRCs) — countries and Canadian provinces/territories that have bilateral arrangements with the U.S. government and have not joined the Hague Convention.

Quelle

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