Wenn ich erwischt wurde kann ich trotzdem weiter?

kevin1905  15.03.2022, 13:39

Minder- oder volljährig?

5 Antworten

also ich weiß was davon das du weiter fahren kannst, zumind hatte ich das mal


BenjaminKnorr88 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 13:21

Also darf man dann weiter

Fahren nach Dortmund

hm, also ich würde erhöhtes Beförderungsentgelt so interpretieren dass man dann für die Strecke zahlt.... nur eben deutlich höher


Kleckerfrau  15.03.2022, 13:44

Falsch interpretiert...

geheim007b  15.03.2022, 13:25

ok, in § 12 Eisenbahn-Verkehrsordnung steht "zurückgelegte" Strecke, hatte Strecke im hinterkopf. Also ab da nicht mehr, sprich aussteigen oder neues Ticket holen.

BenjaminKnorr88 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 13:25

Also darf ich das

geheim007b  15.03.2022, 13:27
@BenjaminKnorr88

hab gerade nochmal geantwortet. Im Gesetz steht die Vergangenheitsform. Für diese Strecke gilt dann die Strafe.

Nein, die schmeißen dich natürlich raus.

Du darfst nicht weiterfahren, außer du kaufst dir ein gültiges Ticket


BenjaminKnorr88 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 13:20

Ohne Geld

Patsaan  15.03.2022, 13:21
@BenjaminKnorr88

Ja, ohne Geld lol ^^

Sonst würdest du ja nochmal schwarzfahren, dann könntest du die nächste Anzeige bekommen.

Bedenke ab 3 x Schwarzfahren gibts unter Umständen Knast : )

number11  15.03.2022, 13:25
@BenjaminKnorr88

Ja, Zugfahren kostet Geld. Wenn du kein Geld hast, kannst du keinen Zug fahren. Das ist doch eigentlich sehr logisch?

Nein, kannst du nicht. Du musst die Bahn natürlich verlassen.


kevin1905  15.03.2022, 13:39

Warum heißt es dann erhöhtes "Beförderungsentgelt"?

Kleckerfrau  15.03.2022, 13:44
@kevin1905

Es heißt wohl so, weil man bei Schwarz fahren mehr zahlt, als es Not getan hätte.Es ist auch Erschleichung von Leistungen... Sollen sie es Schwarzfahrer Geld nennen ?

Wenn du ohne Fahrausweis angetroffen wirst, verlässt du am nächsten Bahnhof den Zug. Wie du dann weiter kommst, ist dein Problem.