Wenn ein Hund einen Menschen angreift, darf man ihn dann töten oder es zumindest versuchen, und wenn er dann tatsächlich stirbt, bleibt man straffrei?

9 Antworten

Ich denke mal ja, da Du in Notwehr handelst und Du mit einem Hund nicht reden kannst.

Das Zauberwort ist Verhältnismäßigkeit. Wenn der Hund ein Cihuahua ist, besteht wohl kaum Gefahr für dein Leben oder der Unversehrtheit deines Körpers. Bei einem Mastiff sieht es aber wohl anders aus. Wenn du dich ernsthaft bedroht siehst, dann bleibst du selbstverständlich straffrei, wenn ein kleiner Hund oder ein Welpe dich vielleicht auch nur im Spiel beißt, dann nicht. Dann ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, außerdem Sachbeschädigung und du wirst bestraft. Den Hund musst du dann ebenfalls ersetzen, nur nicht, wenn der Besitzer für den Angriff selbst verantwortlich war, weil er den Hund nicht angeleint war oder er sogar den Hund auf dich gehetzt hat. Dann kannst du ihn wegen fahrlässiger beziehungsweise vorsätzlicher Körperverletzung anzeigen. 

Bedenke aber, dass niemals der Hund etwas dafür kann, wenn er angreift. Entweder hat der Angegriffene ihn bedroht, oder sein Herrchen oder Frauchen hat ihn misshandelt oder falsch abgerichtet. Den Hund zu töten sollte immer nur die letzte Maßnahme sein, wenn es keinen anderen Ausweg gibt. 

Woher ich das weiß:Hobby – Jahrelange Begeisterung für die Natur und ihre Bewohner.
ThePhoenixLP13  01.04.2020, 16:56

Sachbeschädigung? DAS IST Körperverletzung. Nichts gegen dich,du hast ja recht, aberdas finde ich, ist ne Rechtslücke. Außerdem, wenn ein Mensch einen Hund angreift, kommt er mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe davon. Wenn ein Hund in Selbstverteidigung einen Menschen tötet, wird er eingeschläfert

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SoloStudio  06.02.2024, 23:55
@ThePhoenixLP13

Nein Wird er nicht. Er wird entzogen und in Training von ausgebildeten Leuten geschickt

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du darfst ihn nur abwehren und daran hindern, wieder anzugreifen.

wenn es notwendig ist, ihn dafür zu töten, ist es halt so. wenn es möglich ist, die leine um einen pfahl zu wickeln, ist das auch korrekt.

das absichtliche töten ist eine willensabsicht und entspricht nicht einem notwehrverhalten.

Wenn bei Notwehr Dein Gegner drauf geht, ist das immer straffrei. Das gilt auch für Hunde, die aber weitestgehend nur von Tierschutzgesetzen geschütz werden. Gesetze die für uns Menschen gelten, gelten nicht für Tiere.