Wenn die Wehrpflicht wieder eintrettet und ich im Ausland studiere werde ich eingezogen?
Wenn ich nach dem Abitur direkt ins Ausland gehe, um zu studieren, und die Wehrpflicht wieder eingeführt wird, könnte der Bund mich dann trotzdem einziehen?
5 Antworten
Schon damals wurde niemand aus seiner Ausbildung gerissen und bei der geplanten "Wehrpflicht light" erst recht nicht.
Hab ich dir doch schon geschrieben?! -> https://www.gutefrage.net/frage/schule-erst-mit-19-fertig-abi-muss-ich-falls-die-wehrpflicht-eingefuehrt-wird-zum-bund#answer-575641633
I.d.R. wirst du in der Oberstufe gemustert und solltest dann rechtzeitig wissen, ob du Wehr-/Zivildienst machen musst oder nicht. Ggf. wirst du an der Grenze hopps genommen und zu deinem Wehrdienst gebracht, wenn du dich eben um nix gekümmert hast in der Richtung.
notting
Wenn Du ein Drittel der Regelstudienzeit zurückgelegt hast und nachweist, wirst Du bis zum Studienende auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt. Vorher wirst Du nur bis zum Abi oder zur Erlangung der Fachhochschulreife zurückgestellt.
könnte der Bund mich dann trotzdem einziehen?
Natürlich, nur wirst du in der Ausbildung zurückgestellt.
Wehrpflichtgesetz §12 Abs. 4 Satz 3.
Nein. Mit aktueller Regel, muss man den 1. Wohnsitz in Deutschland haben.
Wie viele Bjndesbürget wurden denn zurück nach Deutschland geholt, aus den USA, Brasilien oder aus Azstralien um ihren Wehrdienst abzuleisten?
Bis zu deren Aussetzung?
Ich vermute mal: 0.
Die Praxis bei den Kreiswehrersatzämtern ist für Laien nicht so einfach durchschaubar. Die Leitsätze zum "Ständigen Aufenthalt" und deren Bedeutung z. B. kannst Du im Hanenfeld (Kommentar zum Wehrpflichtgesetz) nachlesen. Wer sich unbedingt entziehen will, dem gelingt es auch; wenn er die Wege kennt.
Ich kenne nur die Einberufungspraxis bis 1978.
Bis 1978 wurden wie viele Bundesbürger zurück geholt?
Damit Wehrpflichtige, die ganz Legal in die USA eingewandert sind, ihren Wehrdienst abhalten?
Nur weil ich in den USA lebe hat man nicht Automatisch einen ständigen Aufenthaltstitel.
0 Bundesbürger.
Denn diese Praxis wäre wesentlich Komplizierter als abtrünnige Wehrpflichtige in Deutschland durch die Feldjäger suchen zu lassen.
Ich weiß nicht, ob es je zu einer Einberufung aus dem Ausland kam (und habe dies auch nicht behauptet), aber die Kernfrage war, wo der ständige Aufenthalt nachgewiesen wurde. Wenn ich mich richtig erinnere, unterlagen in diesem Punkt die meisten Widerspruchsführer. Auch die Vorschriften über die Zustellung von Einberufungsbescheiden könnten eine Einberufung aus dem Ausland erschwert oder verhindert haben. Ich gehe davon aus, dass der reine Akt der Anmeldung im Ausland (1. Wohnsitz vergleichbar) nicht prinzipiell eine mögliche Einberufung verhindert, dass es aber nicht zu einer Einberufung kommt.
Tschüss
Ich gehe mit 100% Sicherheit davon aus, dass der 1. Wohnsitz, als nachweislich deutscher Bundesbürger in Deutschland sein musste.
Um Überhaupt eingezogen werden zu können.
So einfach ist das nicht. Wenn Dir als deutscher Staatsbürger Dein "Ständiger Aufenthalt" in Deutschland nachgewiesen wird, unterliegst Du trotzdem der Wehrpflicht. Das ist eine komplizierte Geschichte. Nur weil der Fragesteller im Ausland immatrikuliert ist, hat er nicht automatisch den ständigen Aufenthalt dort.