Welches Gericht ist für Streitigkeiten mit dem ARD Beitragsservice (GEZ) zuständig? Verwaltungsgericht?Amtsgericht?
Meine Lebensgefährtin ist zu mir gezogen und wird zur Zahlung der GEZ Gebühren gezwungen, OBWOHL ich bereits diese Gebühren zahle. Die Besonderheit: ich übe in meiner Wohnung ein Gewerbe aus und GEZ antwortet meiner Freundin immer, dass unter dieser Beitragsnummer ein Gewerbe angemeldet ist, und keine Wohnung. GEZ ignoriert bisher alle drei Widersprüche, schickt unkommentiert nur Mahnungen. Wir wollen anwaltliche Hilfe haben und die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
4 Antworten
Die anwaltliche Hilfe könnt Ihr Euch sparen.
Du zahlst für das Gewerbe und die Freundin müsste dann die Haushaltsabgabe leisten, da beides nicht das gleiche ist.
Spart euch den Anwalt. Du hast nicht Recht. Mein Rat: Melde dich selbst privat für die Wohnung beim Beitragsservice an. Danach meldest du das Gewerbe ab, denn der Beitrag für die Wohnung umfasst auch den für die Betriebsstätte in der Wohnung. Deine Freundin muss dann auch nicht zahlen, weil es ja reicht, wenn einer, nämlich du, für die Wohnung zahlt. Sie muss dann nur deinen Namen und deine Beitragsnummer angeben.
"Es wird kein Rundfunkbeitrag erhoben für:
- ein Büro in einer beitragspflichtigen privaten Wohnung, wenn diese bereits beim Beitragsservice angemeldet ist."
Melde das Gewerbe für den Rundfunkbeitrag ab und Dich selbst privat an, und dann ist es erledigt.
Melde Dich PRIVAT an. Ist das erledigt, dürfen sie keinen gewerblichen Beitrag mehr erheben.
ist doch korrekt, du zahlst gewerblich. du zahlst für Privat. und genau das ist wohl durch den Zuzug deines Freundes ans Tageslicht gekommen.
Wenn das Gewerbe in der Wohnung ausgeübt wird, zahlt man nur einmal.
dein Gewerbe führst du nur in einem Zimmer aus; könnte man auch Büro nennen betrifft aber nicht die anderen Räume die sind privat
richtig, das Büro befindet sich im Haus( in der Wohnung)
Ich zahle den regulären Beitrag und da unterscheidet GEZ nicht - zwischen Gewerbe und Wohnung: 17,50 Euro
Wenn das Gewerbe in der Wohnung ausgeübt wird, zahlt man nur einmal.
Ja, aber PRIVAT, NICHT gewerblich. Melde Dich PRVAT an und gewerblich ab.
Wie soll ich das Gewerbe bei gez abmelden, wenn ich es doch tatsächlich betreibe? Die wollen bestimmt einen Nachweis! Gewerbeabmeldung etc.