Welches Gericht ist für Streitigkeiten mit dem ARD Beitragsservice (GEZ) zuständig? Verwaltungsgericht?Amtsgericht?

4 Antworten

Die anwaltliche Hilfe könnt Ihr Euch sparen.

Du zahlst für das Gewerbe und die Freundin müsste dann die Haushaltsabgabe leisten, da beides nicht das gleiche ist.

Spart euch den Anwalt. Du hast nicht Recht. Mein Rat: Melde dich selbst privat für die Wohnung beim Beitragsservice an. Danach meldest du das Gewerbe ab, denn der Beitrag für die Wohnung umfasst auch den für die Betriebsstätte in der Wohnung. Deine Freundin muss dann auch nicht zahlen, weil es ja reicht, wenn einer, nämlich du, für die Wohnung zahlt. Sie muss dann nur deinen Namen und deine Beitragsnummer angeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/index_ger.html

"Es wird kein Rund­funk­beitrag er­hoben für:

  • ein Büro in einer beitrags­pflich­tigen privaten Wohnung, wenn diese bereits beim Beitrags­service an­ge­meldet ist."

Melde das Gewerbe für den Rundfunkbeitrag ab und Dich selbst privat an, und dann ist es erledigt.

Vascodagamma66 
Fragesteller
 22.10.2023, 14:07

Wie soll ich das Gewerbe bei gez abmelden, wenn ich es doch tatsächlich betreibe? Die wollen bestimmt einen Nachweis! Gewerbeabmeldung etc.

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Kwalliteht  22.10.2023, 14:14
@Vascodagamma66

Melde Dich PRIVAT an. Ist das erledigt, dürfen sie keinen gewerblichen Beitrag mehr erheben.

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ist doch korrekt, du zahlst gewerblich. du zahlst für Privat. und genau das ist wohl durch den Zuzug deines Freundes ans Tageslicht gekommen.

Vascodagamma66 
Fragesteller
 22.10.2023, 13:56

Wenn das Gewerbe in der Wohnung ausgeübt wird, zahlt man nur einmal.

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peterobm  22.10.2023, 13:58
@Vascodagamma66

dein Gewerbe führst du nur in einem Zimmer aus; könnte man auch Büro nennen betrifft aber nicht die anderen Räume die sind privat

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Vascodagamma66 
Fragesteller
 22.10.2023, 14:04
@peterobm

Ich zahle den regulären Beitrag und da unterscheidet GEZ nicht - zwischen Gewerbe und Wohnung: 17,50 Euro

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Kwalliteht  22.10.2023, 14:06
@Vascodagamma66
Wenn das Gewerbe in der Wohnung ausgeübt wird, zahlt man nur einmal.

Ja, aber PRIVAT, NICHT gewerblich. Melde Dich PRVAT an und gewerblich ab.

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