Schon bezahlte GEZ Gebühren nochmals bezahlen, da unwissentlich falsches Beitragskonto?
Mir sind vierteljährlich meine GEZ Gebühren abgebucht worden. Nun habe ich einen
Brief vom Beitragsservice bekommen, dass ich die Beiträge ab 2016 nochmals
bezahlen soll, da die Abbuchungen für.ein anderes Beitragskonto vollzogen wurden.
Meine Ex Freundin hatte damals das Beitragskonto auf Ihrem Namen eingerichtet und meine Kontonummer angegeben. Sie ist aber schon vor einigen Jahren ausgezogen.
Mir ist das also nicht aufgefallen. Ich habe also für ein falsches Beitragskonto bezahlt, obwohl die angegebene Adresse noch die selbe ist.
Habe ich das Recht den Betrag von Euro 700,- , den ich eigentlich schon bezahlt habe,
nicht zu bezahlen?
Danke für Eure Hilfe.
Lohnt es sich eine Rechtsantwalt einzuschalten, da der Beitragservice auf seine
Forderung beharrt und nicht abweicht.
2 Antworten
Du solltest noch einen Versuch beim Beitragsservice starten. Du müsstest nachweisen, dass du während der ganzen Zeit in der Wohnung gewohnt hast (Meldebescheinigung) und dass die Zahlungen von deinem Konto (Kontoauszüge, auf denen die Abbuchungen erscheinen) und darlegen, dass deine Ex deine Kontonummer ohne deinen Willen benutzt hat. Weiter müsstest du angeben, wo deine Ex jetzt wohnt. Dann hast du vielleicht eine Chance.
Sonst hilft nur, deine Ex zur Erstattung heranzuziehen. Da hast du grundsätzlich einen Anspruch. Problem ist nur, dass man verpflichtet ist, seine Kontoauszüge zu kontrollieren. Wenn da der Name deiner Ex als Beitragsschuldnerin auftaucht, könnte das als stillschweigende Genehmigung aufgefasst werden, so dass du tatsächlich die von ihr geschuldeten Beiträge gezahlt hättest.
Verstehe ich das richtig. Deine Ex hat Dich ihre GEZ bezahlen lassen?
Wenn das so ist, dann musst Du wirklich nachzahlen. Dafür kannst Du Deine Ex belangen und von ihr das Geld holen.