Welche Strafe als 14 jähriger bei 500 Gramm Polenböller?
Hallo mein Name ist ali ich habe mir vor 2 wochen polenböller bestellt und ich habe heute ein Brief vom Zoll bekommen in dem Brief steht das ich gegen das Sprengstoff Gesetz Verstoßen habe und jetzt ist meine Frage welche Strafe ich bekomme?
9 Antworten
Das kommt wohl ganz auf den Richter und deine Einsicht an. Das du auch noch 14 bist ist natürlich mist. Dann bleibt der Eintrag ja glaube ich bestehen. Es wird dir hoffentlich ne Lehre sein..
Die Sache geht zur Polizei, man ermittelt gegen Dich, Du bekommst eine Vorladung zur Vernehmung ...
dann geht die Sache zur Staatsanwaltschaft und zum Jugendrichter
wie die Sache ausgeht, hängt davon an, wie Du Dich verhälst
lügst Du rum, wird die Strafe härter ausfallen
Unsinn.
Die Polizei bestimmt die Strafe nicht, die kannst du ruhig anlügen,oder besser noch, gar nichts erzählen.
Als angeklagter muss man auch nicht einmal zu einer Vernehmung bei der Polizei Erscheinen, nur bei einer Gerichtsverhandlung musst du da sein.
Hahaha, geschieht dir recht. Das hat ban davo. Wenn man auch auf Leute hört die sagen das es safe ist bei solchen Shops zu bestellen
Klar bin ich das. Erstens hab ich die Erlaubnis nach §27 sprengstoffgesetz um solche böller legal zu besitzen, zweitens wäre ich ohne Erlaubnis niemals so blöd um sowas im Ausland zu bestellen
Kommt Zeit - kommt Rat - sprich ein Richter wird Dir beizeiten sein Urteil mitteilen. Hinsichtlich Deines Alters wird es auf Sozialstunden hinauslaufen. Vielleicht (wünschenswerterweise ) setzt man Dich dafür an geeigneter ! Stelle ein - hier m.M.n. auf einer Unfallstation kurz nach Silvester mit Patienten mit entsprechenden Verletzungen.... damit Du "im Original" siehst, welch grenzenlose Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk entstehen können.
Das wird entweder eine ordentliche Geldstrafe sein oder du wirst für mindestens 2 - 4 Monate ins Jugendheim geschickt!
Jugendliche kriegen keine Geldstrafe. Würden dann eh die Eltern drauf sitzen bleiben, also wozu.
Du sagst zur Polizei nichts, und falls es eine Gerichtsverhandlung oder so gibt, dann kannst du da was sagen.
Kann aber auch sein dass du einfach einen Strafbefehl bekommst per Post wo ne Strafe draufsteht, wenn du dagegen keinen Einspruch einlegst, musst du nie vor Gericht auftauchen und bekommst halt die Strafe die da drauf steht. Wenn die Strafe krass ist, oder du meinst dass du doch unschuldig bist, kannst du aber auch Einspruch einlegen.
Die Eltern werden dafür zuständig sein. Hier ist ein Tipp du solltest niemals dein Mund öffnen wenn du nicht in der Situation bist in der er ist.
Hä, wofür zuständig? Redest du jetzt einfach noch mehr Unsinn?
So ein Quatsch! Jugendheim ist keine Strafe! Und Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht.
Da denkt wohl jemand das er hier der besser wissen ist. Und die Eltern müssen für die Geldstrafen zuständig sein.
Du bist aber eine Hilfe!