Welche Partei initiiert in der Regel die Verfolgung bzgl. Torrenting?
Angenommen man torrentet aus Versehen ohne VPN urheberrechtlich geschütztes Material - welche Partei bringt in der Regel "den Stein ins Rollen"? Die Firma, dem das Urheberrecht gehört? Oder wie läuft das? Wer muss praktisch den Aufwand aufbringen, damit etwas eingeleitet wird und wer hat auch in der Regel Interesse daran, sich in diese Richtung zu bemühen ...
3 Antworten
Strafantragsberechtigt ist grundsätzlich der Geschädigte, also der Urheber. In der Praxis hat dieser Weg jedoch so gut wie keine Relevanz, da es sich bei strafbaren Verstößen gegen das UrhG um ein Privatklagedelikt handelt, die StA also im Regelfall nicht selbst Anklage erheben würde.
Den zivilrechtlichen Weg zu beschreiten ist hier deutlich einfacher und bringt den involvierten Parteien auch mehr. Einleiten kann dieses Verfahren der Urheber selbst, wenn er auf eine entsprechende Rechtsverletzung aufmerksam wird. Die meisten größeren Urheber kümmern sich hierum aber nicht selbst, sondern sind Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft, die bevollmächtigt wird, eigenständig Rechtsverletzungen ihrer Mitglieder zu verfolgen.
Besonders große Urheber arbeiten darüber hinaus auch direkt mit Großkanzleien für gewerblichen Rechtsschutz zusammen, so dass die Abwicklung im Einzelfall deutlich schneller geht. Manche Kanzleien bieten auch eigene Ermittlungen an, so dass die Detektion der Urheberrechtsverletzung nicht mehr über den Urheber selbst oder eine Verwertungsgesellschaft läuft, sondern direkt vom RA vorgenommen wird, der den Urheber später auch vertreten wird.
LG
ja, das wird vom Urheber initiiert. Einige haben für die Verfolgung spezielle Abmahnanwälte beauftragt, die sowas tracken, den Inhaber der IP ermitteln und diesem dann böse Schreiben schicken.
Prinzipiell ist das zwar eine Straftat, aber der Urheber hat kein Interesse daran, eine Strafverfolgung einzuleiten, weil es ihm nichts bringt. Sie starten dann lieber auf zivilrechtlichem Weg einen Schadenersatz zu fordern für die Verbreitung des Inhalts. Damit können sie Geld verdienen. Sprich, wenn du solch ein Abmahnschreiben bekommst, bist du anschließend nicht vorbestraft, sondern es kostet dich nur Geld und Ärger.
Ja, die Firma, denen das Urheberrecht gehört, oder entsprechend die Firma, die vom Urheber dazu beauftragt wurde, sich darum zu kümmern.
Mal angenommen, ich lade mir Film XY herunter. Dann interessiert es weder die Downloadseite, noch sonst irgendwen, was genau ich da heruntergeladen habe, sondern höchsten den Urheber, da dieser ja "den Schaden" davontragen würde.