Welche Frist gilt bei Preiserhöhungen von Energieversorgern?
Ein Energieversorger muss Preiserhöhungen rechtzeitig vor Inkrafttreten ankündigen und den Kunden auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Sind das 4 oder 6 Wochen?
Mir wurde von "Lichtblick" im Oktober 22 mitgeteilt, dass wegen der Energiekrise der neue Abschlag für Gas 120,-€ (statt zuvor 80,-€) beträgt (war moderat und akzeptabel), im Februar kam die Ankündigung, die Summe würde auf 60,-€ reduziert, weil der Staat Zuschüsse zahlt - und Mitte April erhalte ich eine um 6 Monate verspätete Jahresabrechnung (der Verbrauch war weniger, als im Vorjahr, weshalb ich eine kleine Rückzahlung bekam) mit kleingedrucktem Hinweis, dass der neue Abschlag ab Mai 232,-€ betrüge...
So eine Preiserhöhung darf man doch nicht ohne Vorankündigung und ohne Hinweis aufs Sonderkündigungsrecht umsetzen!
Ich habe jetzt einen Anbieter-Wechsel vollzogen, der ab September greift, möchte aber das zuviel eingezogene Geld zurück...
2 Antworten
Da das individuell bei den Anbietern unterschiedlich ist, solltest Du das dem Vertrag entnehmen, den Du mit dem Anbieter abgeschlossen hast !
Das kann nicht sein : Ein jeder Vertrag muss zwingend die Kündigungszeiten enthalten !
Es geht hier nicht um die Kündigungszeiten!!!
Lies mal genau!
Steht im Vertrag, meist zwischen 14 Tage und 2 Jahre
Im Kleingedruckten steht aber das sowas wie Corona oder Ukraine von dem Vertrag ausgenommen ist und zu änderungen führen kann.
Das steht nicht im Vertrag!