Wegnahme eines Hundes wegen 1 Mal Verstoß vom Veterinäramt ?
Hallo ,
meiner Freundin wurde der Hund weggenommen nur , weil sie 1 mal Verstoß gemacht hat und mit ihren Hunden zusammen raus ging obwohl sie nur den einen Hund alleine ausführen darf .
Also für mich ist das übertrieben das man direkt nach 1 mal Verstoß den Hund wegnimmt , man könnte ne Ermahnung aussprechen oder Bußgeld , aber direkt den Hund wegnehmen ist schon krass .
Hat jemand so ne Erfahrung gemacht und weiß was man tun kann um den Hund wieder zu bekommen ?
Also der Ablauf war so das meine Freundin mit ihren Hunden spazieren war und einer von den hat mit einer Hündin gespielt , der Hündin von ihr hat es nicht gefallen . Meine Freundin wollte sie fester packen an dem Halsband und hat aus versehen die Leine gelöst , so mit ist sie auf die Hündin zu und hat sie an der Pfote gebissen . Sie hat auch sofort reagiert hat die Hündin zu sich geholt und sich für das alles bei der anderen Halterin entschuldigt und das es ihr leiht tut das sie aus versehen die Leine gelöst hat. Bis dahin war alles in Ordnung .
Nach 2 Monaten kriegt sie eine Anzeige von der Frau . Angeblich währe ihr Hund dran verstorben was nicht stimmt , da meine Freundin vom Ordnungsamt gesagt bekommen hat sie währe wegen eine Sepsis gestorben und nicht von dem Biss . So mit hat das Ordnungsamt Leinen und Maulkorb Pflicht ausgesprochen für ihre Hündin . Sie musste auch Wesenstest mit ihr machen und den andere beiden auch .
Das hat sie gemacht war soweit alles in Ordnung bei unterschiedlichen Abläufen bis der Fussball in Spiel kam bei dem Test . Die Hunde spielen gerne mit dem Ball . Die Hündin wollte spielen und die Stufen die ein das sie gefährlich wäre . Also bekam sie die Info das sie als gefährlich eingestuft wird .
Dann gab es noch mal ein Vorfall das sie auf ein kleinen Hund getroffen ist , sind die Hunde auf den los und sie rief sie zurück . War auch kein Problem die sind zurück gekehrt . Der Nachbar hat sie angezeigt obwohl nichts passiert ist . Meine Freundin wurde dann angerufen wegen der Arbeit und vor lauter Stress das sie so schnell wie möglich auf Arbeit kommen soll führte sie alle drei Hund aus und ein Nachbar hat sie gesehen und hat das gemeldet . Sie lebt am Dorf und hat keine gute Nachbarschaft . So mit ist ihr der Hund weggenommen worden , weil sie das eine Mal gegen die Auflagen verstoßen hat .
Kann man nichts dagegen tun um sein Hund wieder zu bekommen ?
Ich verstehe sie hat 2 Anzeigen gehabt, doch mit keinem Verschulden da nichts passiert ist bis auf den Biss bei dem ersten Hund .
Für mich ist das Willkür von Veterinäramt .
Sie hat es auch schon mit Anwalt versucht doch der hat nicht viel getan und auch noch falsch . Kennt jemand ein guten Anwalt der sich mit sowas auskennt ?
Will ihr nur helfen die Hündin wieder zu bekommen die ist lieb und tut einem nichts . Kenne sie ja selber und es tut einem selber weh das sie weg ist .
Grüsse
6 Antworten
Deine Freundin hat nicht ohne Grund die Auflage bekommen, dass sie nur mit einem Hund Gassi gehen kann. Eine solche Auflage bekommt man eigentlich nur wenn es Vorfälle mit einem oder allen Hunden, die im Haushalt leben gab. Und als Mehrhundehalter weiß man, dass es Rudeldynamik gibt. Und vielleicht ist deine Freundin nicht in der Lage mehr als einen Hund - eventuell aufgrund des Gewichts des Hundes- zu kontrollieren.
Wenn das Vet-Amt seine Arbeit richtig macht wird der Hund nicht wieder zurückgegeben.
Also wenn sie nur den einen Hund alleine ausführen darf, dann muss ja schon mal etwas vorgefallen sein und schon Kontakt mit dem Veterinäramt bestanden haben. Sonst gäbe es diese Auflage ja nicht. Du erzählst also nicht die ganze Geschichte.
Dass der Hund jetzt eingezogen wurde, dafür gibt es ja sicherlich auch eine Begründung.
wenn jemand so unzuverlässig ist, dann muss er halt damit rechnen, dass es Konsequenzen hat.
Ob sie den Hund jemals wieder bekommt, kann dir hier auch keiner sagen. Da müsste schon mit dem Veterinäramt sprechen.
Wenn deiner Freundin vom Veterinäramt Auflagen vorgegeben wurden, muss bereits vorher schon was passiert sein, damit es überhaupt soweit gekommen ist, sprich es ist also vorher schon einmal irgendwas passiert, weswegen diese Auflagen notwendig waren, hat also grob gesagt schon mal eine Abmahnung bekommen oder dergleichen, denn mehrere Hunde gleichzeitig ausführen ist ja so kein Problem, wenn nichts vorgefallen ist.
Da sie aber nur einen Hund zur gleichen Zeit ausführen darf, ist also etwas vorgefallen und nun hat sie gegen diese Vorhandenen auflagen verstoßen.
Das Veterinäramt nimmt nicht einfach Hunde weg, wenn es nicht sein muss, denn die Tiere müssen ja auch unterbracht werden und wer sich einwenig mit Tierheimen und Tierschutz auseinandersetzt weiß wie knapp die Kapazitäten sind und Tierschutz und Tierheim bemühen sich normalerweise dafür erst mal haltern zu helfen um Probleme zu beheben, wenn es denn möglich ist, es geht ja darum dass es den Tieren gut geht und nicht um die Halter zu ärgern.
Das bedeutet wenn der Hund einkassiert wurde, muss bereits einiges passiert sein und wenn sie vorher schon abgemahnt wurde und auflagen bekommen hat, an die sie sich nun nicht gehalten hat, wird das Amt entsprechend gehandelt haben, sie wird sehr wahrscheinlich auch informiert worden sein was passiert wenn sie sich nicht an die Auflagen hält.
Die Chancen den Hund wieder zu bekommen sind ziemlich gering, denn Auflagen wurden nicht ohne Grund gemacht und sie hat dagegen Verstoßen.
Sagen wir es mal so wenn es schon so weit ist das das Vet Amt Auflagen vergibt
dann reicht 1 Verstoß da die Auflagen ja schon die letzte Warnung ist
nach meinem Stand wenn von Vet Amt entzogen wird würde ich Chancen als sehr gering sehen das man den Hund wieder bekommt
Hallo..Ich denke das es nicht nur einmal war,.und zum wohle des Hundes stehe ich für meine Aussage hier.
LG 🥰
Ich frage noch mal nach wie und was