We verbindlich ist eine Zusage zum Ausbildungsvertrag?
Guten Tag,
Ich habe mich auf mehrere Stellenangebote beworben und habe mehrere Zusagen erhalten. Ich schwanke momentan zwischen 2 Betrieben und habe auch von denen schon das Einstellungsangebot erhalten und soll es ihnen zeitnah wieder unterschrieben zurücksenden. Für eine Stelle müsste ich umziehen aber ich habe noch keine Wohnung.
Könnte ich beiden Betrieben zusagen um auf der sicheren Seite zu sein und dann später wenn die Frage mit der Wohnung geklärt ist, dem jeweils anderen Betrieb wieder absagen oder ist es verpflichtend dann dort meine Ausbildung anzufangen?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
LG
2 Antworten
Nein das kannst Du nicht. Das ist moralisch verwerflich. Möchtest Du das so mit Dir umgegangen wird? Die Betriebe habe mit hohem Aufwand nach Dir gesucht sie vertrauen Dir und nun willst Du einen davon in den Hintern treten? Das geht nicht. Auch bekommt ein anderer Azubi die Absage und die Stelle bleibt möglicherweise unbesetzt. Man hält Menschrn nicht hin in was für einer Welt leben wir denn
Bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es - anders als bei Arbeitsverhaeltnissen - bis zum Ablauf der Probezeit keine Kuendigungsfrist. Du kannst also beide Vertraege unterschreiben und dann einen davon wieder problemlos fristlos kuendigen.
Die Kuendigung muss dann schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift (kein Fax, keine E-Mail, kein WhatsApp u.s.w.). Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben.
Also Absatz 1 ist asozial, das ist keine Beleidigung sondern Fakt, wenn in der Banane wirklich so gemeine Menschen rumlaufen, erklären dies vieles was in der Historie wie Grgenwart des Landes schief lief.
Man könnte meinen ihr wählt grün
Also Absatz 1 ist asozial ...
Magst du so empfinden. Es gibt ihn aber nun mal. Also gilt es auch genau so.
Nein es ist charakterlich mies einen Arbeitgeber zu verarsxhem und einem anderen Azubi einen Ausbildungsplatz wegzunehmen, der dann unbesetzt bleibt. Jemand der so mies ist, dass er dies anderen ohne Not und ohne Skrupel vorschlägt und fanatisch im Nachgang nicht auf erste Anforderung umdenkt, sondern sich mit Inbrunnst rechtfertigt, der hat ein ganz erhebliches Defizit in moralischer Verantwortung. Das ist in dieser Form beispiellos
Du bist wohl nicht ganz bei Trost. Deine Antwort ist ethisch verwerflich und juristisch nicht ganz korrekt
Erklaere bitte, was an meiner Antwort juristisch nicht korrekt ist. Im Idealfall moeglichst ohne dabei erneut beleidigend zu werden.
Wer frei von ethischen Werten agiert, sollte sich nicht brr er beleidigt fühlen, nur weil er eine angemessen Feedback bekommt
Ich befürchte nur, dass die Betriebe es mitbekommen, dass ich beiden zugesagt habe, da es sich um ein Bank handelt, aber jeweils 2 verschiedene Standorte
Dann wird man dich moeglicherweise darauf ansprechen. Aendert jedoch nichts daran, dass bis zum Ablauf der Probezeit problemlos fristlos gekuendigt werden kann (aber natuerlich von beiden Seiten).
Du lebst aber in einer schönen Traumwelt