We verbindlich ist eine Zusage zum Ausbildungsvertrag?

2 Antworten

Nein das kannst Du nicht. Das ist moralisch verwerflich. Möchtest Du das so mit Dir umgegangen wird? Die Betriebe habe mit hohem Aufwand nach Dir gesucht sie vertrauen Dir und nun willst Du einen davon in den Hintern treten? Das geht nicht. Auch bekommt ein anderer Azubi die Absage und die Stelle bleibt möglicherweise unbesetzt. Man hält Menschrn nicht hin in was für einer Welt leben wir denn

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Autor758 
Fragesteller
 02.05.2023, 10:35

Du lebst aber in einer schönen Traumwelt

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Caxi1  04.05.2023, 09:13
@Autor758

Jedenfalls möchte ich nicht in einer Welt von Arschlöchern Leben. Juristisch wird es genauso gesehen. Du kannst nach Antritt der Probezeit kündigen. Vorher bist Du wegen Treu und Glauben sogar Schadensersatzpflichtig

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Bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es - anders als bei Arbeitsverhaeltnissen - bis zum Ablauf der Probezeit keine Kuendigungsfrist. Du kannst also beide Vertraege unterschreiben und dann einen davon wieder problemlos fristlos kuendigen.

Die Kuendigung muss dann schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift (kein Fax, keine E-Mail, kein WhatsApp u.s.w.). Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben.

Autor758 
Fragesteller
 16.04.2023, 12:56

Vielen Dank

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Autor758 
Fragesteller
 16.04.2023, 12:59

Ich befürchte nur, dass die Betriebe es mitbekommen, dass ich beiden zugesagt habe, da es sich um ein Bank handelt, aber jeweils 2 verschiedene Standorte

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DerCaveman  16.04.2023, 13:07
@Autor758

Dann wird man dich moeglicherweise darauf ansprechen. Aendert jedoch nichts daran, dass bis zum Ablauf der Probezeit problemlos fristlos gekuendigt werden kann (aber natuerlich von beiden Seiten).

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Caxi1  02.05.2023, 10:10

Du bist wohl nicht ganz bei Trost. Deine Antwort ist ethisch verwerflich und juristisch nicht ganz korrekt

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DerCaveman  02.05.2023, 10:53
@Caxi1

Erklaere bitte, was an meiner Antwort juristisch nicht korrekt ist. Im Idealfall moeglichst ohne dabei erneut beleidigend zu werden.

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Caxi1  03.05.2023, 13:24
@DerCaveman

Wer frei von ethischen Werten agiert, sollte sich nicht brr er beleidigt fühlen, nur weil er eine angemessen Feedback bekommt

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Caxi1  03.05.2023, 13:31

Also Absatz 1 ist asozial, das ist keine Beleidigung sondern Fakt, wenn in der Banane wirklich so gemeine Menschen rumlaufen, erklären dies vieles was in der Historie wie Grgenwart des Landes schief lief.

Man könnte meinen ihr wählt grün

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DerCaveman  03.05.2023, 14:40
@Caxi1
Also Absatz 1 ist asozial ...

Magst du so empfinden. Es gibt ihn aber nun mal. Also gilt es auch genau so.

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Caxi1  07.05.2023, 14:49
@DerCaveman

Nein es ist charakterlich mies einen Arbeitgeber zu verarsxhem und einem anderen Azubi einen Ausbildungsplatz wegzunehmen, der dann unbesetzt bleibt. Jemand der so mies ist, dass er dies anderen ohne Not und ohne Skrupel vorschlägt und fanatisch im Nachgang nicht auf erste Anforderung umdenkt, sondern sich mit Inbrunnst rechtfertigt, der hat ein ganz erhebliches Defizit in moralischer Verantwortung. Das ist in dieser Form beispiellos

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