Was würdet ihr machen ?

1 Antwort

Ich schätze, die Frist für einen Einspruch gegen die Prüfungsbewertung dürfte abgelaufen sein.

Aber klar, versuchen kannst du es. Wenn du die Prüferin wieder erreichst. Und dann muss ggf. das eine oder andere Wort mit dem Prüfungsamt gewechselt werden und dann bekommst du vielleicht recht, vielleicht auch nicht.

Und solange du nicht die glasklare Aussage hast, dass jetzt doch der erste Versuch als bestanden gewertet wird, solltest du davon ausgehen dass du den zweiten Versuch abgeben musst, d.h. du schreibst daran weiter und siehst zu dass es diesmal gut genug wird.