Was tun, wenn ich die Kaution nicht wiederkriege?

3 Antworten

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Schreiben Sie dem Vermieter einen Brief und fordern ihn darin auf, die Kaution plus Zinsen zu erstatten. Geben Sie dazu auch die Kontonummer an. Schreiben Sie weiter, dass wenn der Vermieter der Meinung ist, etwas von der Kaution abziehen zu dürfen, möchte er darüber eine Abrechnung schicken, aus der hervor geht, viele genau und wofür genau abgezogen wurde, sodass man prüfen kann, ob das berechtigt ist.

Übergabeprotokoll wurde nichts notiert

Damit gibt es auch keine Gründe, deswegen was einzubehalten. Allerdings sind zwei Monate nicht viel, zumal ja wahrscheinlich noch keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde.


Anonymous1213 
Beitragsersteller
 20.04.2025, 21:53

Doch die wurde schon erstellt. Ich schulde dem gar nichts mehr.

tinalisatina  21.04.2025, 09:46
@Anonymous1213

Dann frage doch einfach mal höflich nach, wie es denn mit der Kautionsrückzahlung aussieht - jetzt, wo doch alles erledigt ist.

Endet ein Mietverhältnis, dann erwartet der Mieter die zügige Rückzahlung der Mietkaution. Tatsächlich sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kautionsrückzahlung jedoch nicht so eng wie oft vermutet. Vielmehr gesteht die Rechtsprechung dem Vermieter eine sogenannte Überlegungsfrist von drei bis sechs Monaten zu, innerhalb der er prüfen kann, ob noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen. In diesem Zeitraum kann der Vermieter untersuchen, ob Schäden an der Wohnung entstanden sind, ob im Mietvertrag vereinbarte Absprachen über die Instandhaltung der Wohnung verletzt wurden und ob die Nebenkosten vollständig bezahlt wurden. In der Praxis wird die Mietkaution also nur in den seltensten Fällen direkt nach dem Ende des Mietvertrags zurückgezahlt.

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/mietkaution-rueckzahlung/

Wann war Mietende? Frage einfach mal freundlich nach wann mit der Rückzahlung der Kaution zu rechnen wäre.