Was tun bei verfallener Sitzplatzreservierung nach Zugausfall?

4 Antworten

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Aus den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn:

"Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen werden, hat der Reisende Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgelts."

Ein Zugausfall dürfte diese Bedingung wohl auch erfüllen.

Genau so geht es. Dann muss man sich wieder 20-30 Minuten anstellen, um seine 2,50 wiederzubekommen.

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@JanKrohn

Wie schnell soll es denn gehen, wenn 500 Leute auf einen Schlag ihre Gebühr zurückhaben wollen?

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Würde es auf jeden Fall versuchen mein Geld zu bekommen

Nein, geht nicht. Auch nicht bei Online-Kauf.

Der Zugchef bestätigt das,
und Du bekommst Dein Geld zurück.
Am besten, wenn es nicht so voll ist,
am Schalter!