Was sollten die Bestrafungen für antisemitische Äußerungen auf Pro Palästina Demos sein?

2 Antworten

Siehe § 130 StGB.

Wenn der Täter kein deutsches Staatsbürger ist, sollte darüber hinaus in besonders schweren Fällen die Abschiebung erfolgen, unabhängig davon ob das Herkunftsland, sofern die Herkunft geklärt ist, als sicher einzustufen ist.

Im Normalfall gibt es doch Volksverhetzung oder Landfriedensbruch, je nach Ausschreitung. Und das wird nicht zimperlich behandelt.