Was soll ich tun, wenn meine Mutter eine Vorladung von der Polizei erhalten hat?

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Was genau du tun sollst, kann dir hier niemand vorschreiben. Das liegt letztendlich an dir. Man kann dir hier lediglich die einzelnen Optionen aufzeigen. Das weitere Vorgehen solltest du, da du offenkundig minderjährig bist, in Ruhe (!) mit deinen gesetzlichen Vertretern besprechen. Bei Bedarf kannst du dich natürlich auch jederzeit ans Jugendamt wenden.

Generell wäre es ratsam, nicht zur Vernehmung zu erscheinen. Jegliche Aussage kann dir theoretisch zum Nachteil gereicht werden, insbesondere wenn du Dinge preisgibst, ohne überhaupt zu wissen, was der gegenwärtige Informationsstand der Ermittlungsbehörde ist. Unabhängig davon ob du persönlich erscheinst oder nicht wäre dir dringlichst anzuraten, dich zu der Sache nicht einzulassen, bevor dir nicht Akteneinsicht gewährt wurde. Erst danach wäre eine Einlassung ratsam und auch in diesem Fall nicht etwa mündlich bei der Polizei, sondern schriftlich gegenüber der StA.

Der weitere Verlauf des Verfahrens ist davon abhängig, was dir konkret zur Last gelegt wird. Sofern es hier nicht bloß um Kleinkram geht oder der Vorwurf offenkundig unberechtigt ist und sich einfach aus der Welt schaffen lässt, wäre es im Zweifel auch ratsam, sich an einen Verteidiger zu wenden. Wie bereits gesagt: Dies und alles weitere solltest du bitte mit deinen gesetzlichen Vertretern besprechen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Ich nehme an, dass Deine Mutter sich Dir gegenüber strafbar gemacht hat, richtig?

Als Angehörige/r hast Du das Recht, die Aussage zu verweigern. Das wird Dir der Richter am Anfang auch sagen.

Hingehen solltest Du trotzdem.

Ich weiß, dass es klüger ist, nicht hinzugehen, da ich unschuldig bin.

Als Beschuldigter sollte man sich ob schuldig oder unschuldig nicht zu einer Beschuldigtenvernehmung gehen. Man kann sich nur selber reinreden. Entlastendes wird ohnehin nicht geglaubt.

Was soll ich tun?

Nicht hingehen.

Grundsätzlich sollte man aber Akteneinsicht beantragen um zu schauen worum es überhaupt geht. Dann kann man ggf. schriftlich reagieren und Beweise vorlegen.

Woher ich das weiß:Recherche

Du wirst Dich wahrscheinlich nicht gegen Deine Eltern durchsetzen können.

Und bis auf Abstreiten des Tatvorwurfs unterlässt Du jegliche Aussage. Auch jegliche Forderung nach Beweisen lässt Du am besten sein.