Was soll ich tun, wenn meine Cousine von ihrer eigenen Mutter geschlagen wird? Sie ist 13..

13 Antworten

Du mischst Dich am besten nicht in die Erziehung Deiner Cousine ein. Das ist einzig und allein Sache der Eltern und nicht Deine oder die des Jugendamtes.

julii4ever  09.09.2014, 13:46

seit dem 8. November 2000 heißt es im Paragraf 1631 klipp und klar: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Es muss gemeldet werden.

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sosobarrbella 
Fragesteller
 09.09.2014, 13:46

Also sollte ich sie weiter leiden sehen?

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julii4ever  09.09.2014, 13:49
@sosobarrbella

Nein eben nicht. Sie muss von ihrer Mutter weg, wenn sie es nicht einsieht, dass sie ihr Kind auf gar keinen Fall schlagen darf!

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sosobarrbella 
Fragesteller
 09.09.2014, 13:54
@julii4ever

Sie sagt mir selber immer wieder, dass sie abhauen will und zu uns kommen möchte, aber ich genau weiß das ihre Mutter entscheiden darf wo sie unterkommt denn sie ist ja Minderjährig

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Menuett  09.09.2014, 13:47

Schlagen ist Körperverletzung und eine eine Sache für die Polizei.
Die soll mal hübsch froh sein, wenn da nur das Jugendamt informiert wird.

Schlagen hat mit Erziehung nix zu tun.

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sosobarrbella 
Fragesteller
 09.09.2014, 14:08
@Menuett

Ihre Mutter bedroht mich und meine Mutter, dass wenn sie erfährt das wir mit meiner Cousine reden oder schreiben, dass sie uns anzeigen will.. Das geht doch gar nicht :-D

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Menuett  09.09.2014, 15:06
@sosobarrbella

Weswegen will sie euch anzeigen? Mit der Cousine reden oder schreiben ist nicht verboten.

Im Gegenteil, bei bestehender Beziehung habt ihr Anspruch auf Umgang.

§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.

Anzeigen kann die Mutter euch, nur- was soll da verfolgt werden?

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Innerlicht  09.09.2014, 13:52

In welchem Universium ist schlagen bei Dir bitte "Erziehung"?? Wo lebst Du bitte?

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Dann gehst du zum Jugendamt oder zu der Polizei und erzählst ihnen deine Sorgen. Du kannst das auch anonym machen und sie kontrollieren dann, ob es wirklich so schlimm ist. Falls die Mutter wirklich schlägt, kommt deine Cousine allerdings in ein Heim oder in eine Pflegefamilie. Außer sie hat noch Verwandte bei denen sie unterkommen kann.

Aber ich würde es auf jedenfall melden! Viel Glück.

Annelein69  09.09.2014, 13:47

Bevor man im Heim landet sind andere Hilfen ausgeschöpft!

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sosobarrbella 
Fragesteller
 09.09.2014, 13:48

Es war einmal wirklich so heftig, dass Sie die Polizei angerufen hat also die Mutter aber der Mutter hat man geglaubt und nicht meiner Cousine und Probleme mit dem Jugendamt hatten die auch schon

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Annelein69  09.09.2014, 13:50
@sosobarrbella

Ohwe,lange könnte die Mutter aber solche Lügen nicht aufrechterhalten.Schließlich kann man es sehen wenn ein Kind heftig geschlagen wird.

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sosobarrbella 
Fragesteller
 09.09.2014, 14:00
@Annelein69

Man sollte auch Beweise haben oder? Sie hatte mir Sprachnotizen gesendet, wo sie das erzählt und weint..

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sosobarrbella 
Fragesteller
 09.09.2014, 14:04
@julii4ever

Aufjeden Fall beleidigt die Mutter (meine Tante) mich als Sch*da ich nix tue (ich gehe nicht feiern, oder ähnliches) also ohne Grund und dann meinte meine Mutter dass wenn sie so weiter macht etc. Das sie sie anschwärzt im Jugendamt. .

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Du solltest zum Jugendamt gehen, und nein da kommt nicht er eine Familienhilfe oder etwas in der art sondern meistens zwei Personen die die ganze Situation Zuhause beurteilen das geht aber meistens sehr schnell das die Kinder bei einer sehr starken kindeswohl gefährdung in Opphut genommen werden

Um etwas zu ändern, wäre der Gang zum Jugendamt erforderlich. Ohne das Jugendamt wird sich nichts ändern. Die vom Jugendamt erkunden die Gründe, warum die Mutter ihre Tochter körperlich züchtigt. Danach wird entschieden, welche Änderungen macbar sind.

Ohne Jugendamt keine Hilfe.

Das Jugendamt nimmt übrigens nicht die Kinder gleich aus der Familie. Zuerst kommt da eine Familienhelferin und bespricht mit der Mutter schwierige Situationen und wie man mit diesen zurecht kommen kann ohne draufzuhauen.

sosobarrbella 
Fragesteller
 09.09.2014, 13:49

Davor hat ja meine Cousine Angst, und die hat noch zwei weitere kleine Kinder..

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sosobarrbella 
Fragesteller
 09.09.2014, 13:59
@Menuett

Weil schon mal eine Familienhelferin bei denen war, und sich die Sache viel schlimmer entwickelt hat, dennn ich glaube wchon dass das Jugendamt sowas eingespeichert hat, das dort eine Familienhelferin war oder?!

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Menuett  09.09.2014, 14:08
@sosobarrbella

Wenn sich die Situation verschlimmert hat, warum kommt dann die Familienhelferin nicht mehr?

Natürlich weiß das Jugendamt, dass da eine Familienhelferin war, die zahlten ja dafür und haben das angeleiert.

Aber um so wichtiger wäre es dies alles dem Jugendamt mitzuteilen.

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sosobarrbella 
Fragesteller
 09.09.2014, 14:12
@Menuett

Ich weiß nicht, wieso die gegangen ist, aber ich finde das ich da wirklich was machen muss bevor sie (meine Cousine) auf komische Ideen heisst es, weg zu laufen oder zu klauen etc. Heisst ja nicht das sie das machen wird, aber wenn sie es schon angedeutet hat??

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