Jugendamt angst alleine hinzugehen
Mein Vater schlägt mich oft , wenn ich etwas falsch mache oder was vergessen habe , dann rastet er total aus... er hat schon letztens meine Mutter geschlagen .. Ich komme mit meinem Vater und meiner Mutter garnicht mehr aus . Ich rede selten mit ihnen , weil ich angst habe von meinen Vater geschlagen zu werden :( Ich will zum Jugendamt gehen alleine , weil wenn ich eine Freundin mitnehmen würde wäre mir das total peinlich .. aber am meisten habe ich angst davor das meine eltern benachrichtigt werden und dann kriege ich erst richtig schläge .. hat jugendamt schweigepflicht ? ich würde gerne ins heim :S
15 Antworten
Du brauchst keine Angst zu haben.Geh zum Jugendamt und erzähle alles. Die werden Dich beschützen und sich Deinen Vater vorknöpfen. Das ist so billig sich an Kinder zu vergreifen.
ja wenn du das sagst, hat das jugendamt schweigepflicht. wenn du aber ins heim willst, werden deine eltern benachrichtigt. das ist ja klar, die wissen ja nicht wo du bist. aber wenn du das was du heier geschrieben hast dem jugendamt sagst, werden die dich vlt gar nicht zu deinen eltern zurück lassen... und erstma bei einer freundin penne lassen. sie werden das dann zuhause kontrollieren.
Schau mal, was da steht: "...Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen – Eingriffe ins Sorgerecht
Jugendämter dürfen und müssen unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durchführen (§ 42 SGB-VIII).
Die wichtigsten Voraussetzungen sind: 1. Das Kind oder der Jugendliche bittet selbst darum, in Obhut genommen zu werden, oder 2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen erfordert die Inobhutnahme, beispielsweise wenn eine so genannte Gefährdungsmeldung eingereicht worden ist.
Findet eine Inobhutnahme gegen den Willen der Sorgeberechtigten statt, muss das Jugendamt das Kind an den/die Sorgeberechtigten mit Ablauf des nächsten Tages herausgeben, wenn bis dahin nicht eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeigeführt wurde, welche anderes besagt. Das Familiengericht trifft gemäß den § 1666 und § 1666a BGB geeignete Maßnahmen, um die Gefahr abzuwenden, wenn die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, dies selbst zu tun. Maßnahmen, die mit einer Trennung des Kindes von der Familie verbunden sind, gelten nur als zulässig, wenn die Gefahr nicht auf andere Weise wirkungsvoll beseitigt werden kann..." http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt
Das würde bedeuten: Du könntest hingehen und müsstest dann gar nicht wieder zurück, wenn es wirklich so schlimm bei Dir zu Hause ist und Du darum bittest.
Also ich würde auf jeden Fall zum Jungendamt dann dieses Problem ist ziemlich groß und sollte ganz schnell gelöst werden. Jugentamt hat Schweigepflicht und sie werden es deinen Eltern bestimmt nicht sagen :-)
ja ich glaube ich werde morgen hingehen .. danke für die Antwort :D
Hey,
ich muss dasselbe durchmachen. Hast du schon was dagegen unternommen ?? Wenn Ja, was denn ?? War es nützlich oder hat es nichts gebracht ?? Ich wäre dir wirklich sehr dankbar wenn du mir antworten könntest.
LG,
Eva