Was passiert, wenn wir gegen einen Bußgeldbescheid/Corona Ordnungswidrigkeit Einspruch einlegen?
Hallo , wir haben einen Bussgeldbescheid bekommen, da wir einmal mit 8 Personen aus unterschiedlichen Haushalten draussen zu nah / getroffen hatten, davon waren alleine 4 ( mit mir) aus meinem Haushalt und 2 von unserem Grundstück. Was passiert wenn ich hier Einspruch einlege ? Wir haben keine Rechtsschutzversicherung, zur Info.
7 Antworten
Wenn dem Einspruch nicht abgeholfen wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht
das heißt der Richter entscheidet - das Bußgeld kann dann auch noch höher ausfallen ...
Freisprüche sind äußerst selten - zumal die Ordnungswidrigkeit offensichtlich begangen wurde
in diesem Bereich gibt es keinen Bußgeldkatalog - es wird zugemessen
§ 73 IfSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Geldbuße bis zuu ....
Wenn es ein Verstoß war, dann hat ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid keinen Sinn.
Doch, weil die Gerichte vollkommen überlastet sind. Es ist durchaus realistisch, dass es verjährt oder bis dahin andere Gericht die Verordnungen gekippt haben.
Es macht fast immer Sinn Widerspruch gegen Bußgeldbescheide auf Basis dieser willkürlichen Verordnungen einzulegen.
Nach dem Widerspruch wird es zu einem Gerichtsverfahren mit mündlicher Verhandlung vor dem Amtsgericht kommen. Das kostet nur 10% der Bußgeldsumme, mindestens 50€ wenn du das Verfahren verlierst. Beim Verfahren kann man schön Zeit schinden und versuchen die Terminkalender vom Richter und Staatsanwalt zu sprengen. Das kostet nicht mehr.....
"Schlimmer" werden kann die Strafe bzw. das Bußgeld nur, wenn im ursprünglichen Bußgeldbescheid nicht die Maximalstrafe verlangt wurde. Dann kann das Gericht auf das maximal mögliche Bußgeld gemäß dem zum Zeitpunkt der "Tat" gültigen Bußgeldkatalog erhöhen. Schlimmer kann es nicht werden. Und auch das ist nur möglich, wenn im Bußgeldbescheid aufgeklärt wurde, dass ein Widerspruch die Strafe erhöhen kann.
Da die Gerichte vollkommen überlastet sind, wird es viele Monate bis Jahre dauern, bis es zur Verhandlung kommt. Bis dahin sind entweder die Verordnungen von anderen Gerichten gekippt, oder die Gerichte sind so überlastet, dass es einfach verjährt. Die Chancen stehen da nicht schlecht.
Hey, bist du dir sicher? Ich hab mir überlegt, Einspruch einzulegen aber meine Freunde raten mir, das nicht zu tun. Wird viel teurer laut denen.
Wenn er abgewiesen wird, und davon gehe ich aus, zahlst Du das Bußgeld und noch eine Bearbeitungsgebühr zusätzlich.
Kostet nur 50€ extra, bzw. 10% der Bußgeldsumme falls dieses über 500€ beträgt....
wenn dem Einspruch nicht abgeholfen wird, wird die Sache dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt ...
dann entscheidet der Richter
Ob du Glück hast bei deinem Einspruch wird an anderer Stelle entschieden.
Ihr habt ganz sicher gewusst, wie das ist,wenn man sich mit mehreren Personen trifft und dann wird der Bußgeldbescheid zu Recht gewesen sein.
Das Bußgeld kann nie höher ausfallen, als nach Bußgeldkatalog zum Tatzeitpunkt möglich war für dieses Vergehen.....