Wenn die so großzügig bezahlen, bring doch nächstes Mal ein paar Flaschen zusätzlich ins Cafe. ;)
Es macht fast immer Sinn Widerspruch gegen Bußgeldbescheide auf Basis dieser willkürlichen Verordnungen einzulegen.
Nach dem Widerspruch wird es zu einem Gerichtsverfahren mit mündlicher Verhandlung vor dem Amtsgericht kommen. Das kostet nur 10% der Bußgeldsumme, mindestens 50€ wenn du das Verfahren verlierst. Beim Verfahren kann man schön Zeit schinden und versuchen die Terminkalender vom Richter und Staatsanwalt zu sprengen. Das kostet nicht mehr.....
"Schlimmer" werden kann die Strafe bzw. das Bußgeld nur, wenn im ursprünglichen Bußgeldbescheid nicht die Maximalstrafe verlangt wurde. Dann kann das Gericht auf das maximal mögliche Bußgeld gemäß dem zum Zeitpunkt der "Tat" gültigen Bußgeldkatalog erhöhen. Schlimmer kann es nicht werden. Und auch das ist nur möglich, wenn im Bußgeldbescheid aufgeklärt wurde, dass ein Widerspruch die Strafe erhöhen kann.
Da die Gerichte vollkommen überlastet sind, wird es viele Monate bis Jahre dauern, bis es zur Verhandlung kommt. Bis dahin sind entweder die Verordnungen von anderen Gerichten gekippt, oder die Gerichte sind so überlastet, dass es einfach verjährt. Die Chancen stehen da nicht schlecht.
Macht es denn in deinem Fall überhaupt Sinn sich zu äußern?
Ansonsten einfach nie abgeben. ;)
Die Lösung ist ganz einfach: antworten, dass ihr nichts von einer Bestellung irgendeiner Tasche wisst.
Dann muss der Zoll oder Anwalt von dieser möchtegern Markenfirma deinem Sohn nachweisen, dass er die Tasche bestellt hat und nicht irgendjemand fremdes auf seinen Namen. Der Händler im Ausland wird garantiert keine Auskünfte geben und der Anwalt/Zoll hat keine Chance Zugriff auf das Bankkonto/Paypal/.... von deinem Sohn zu bekommen bei solchen "harmlosen" Vorwürfen.
Dreistigkeit siegt.
Dann schau dir mal den Motor an und die Pedale. Bei 38km muss beides noch wie neu aussehen....
Anonyme Abmahnungen gibt es nicht. Entweder ihr steht dazu oder lasst es sein.
Ist das Video in der Mediathek veröffentlicht oder sonst wie?
Dann könntest du sicher auch jetzt noch erzwingen, dass die Aufnahmen nicht mehr verbreitet werden dürfen oder du zumindest unkenntlich gemacht werden musst....
Da kann nichts passieren.
So lange keine illegalen Fotos oder Videos zu sehen waren gibt es auch keine Straftat.
Ist dein Fach abgeschlossen oder hätte das jeder da reinlegen können, um dir eins auszuwischen?
Klingt nach Kleptomanie bei der Menge und dem sinnlosen Zeugs.....
Dann nenn es offiziell Widerspruch. Dadurch wird die Zahlungspflicht erstmal aufgehoben und es kommt vielleicht irgendwann zur Gerichtsverhandlung. Mit etwas Glück verjährt es einfach, weil die Gerichte eh schon überlastet sind.
Kostest dich nur 50€ mehr und einen Anwalt brauchst du nicht dafür....
Man weckt keine schlafenden Hunde...
Auf keinen Fall nachfragen. Sonst wird die Akte gesucht und es fällt auf, dass der Test positiv war (falls das bislang übersehen wurde). Auf Verjährung hoffen.
Falls etwas kommen sollte, Akteneinsicht nehmen und kein Wort zu den Vorwürfen sagen oder schreiben, bis du die gesamte Akte selbst gelesen hast.
Nein, dazu musst du keinerlei Angaben machen. Auch zu anderen Schulden nicht.
Dafür darf er 0,00€ abziehen - sofern es wirklich nur etwas Lack ist....
Wurdest du damals erwischt mit Cannabis, mit den Feuerwerkskörpern oder beim klauen? Mit erwischt meine ich, dass die Polizei davon Kenntnis hat und nicht, dass deine Eltern drohen dich jetzt zu verpetzen.
Wenn du nicht erwischt wurdest, oder es gegenüber der Polizei zugegeben hast, hast du ne weiße Weste. Bloß nichts von diesen Taten zugeben, falls deine Eltern davon bei der Polizei erzählen sollten. Man kann dir jetzt nichts mehr nachweisen.
Und das mit dem Internetbetrug: Hat dein Vater dich angezeigt oder wurdest du von den Leuten angezeigt, die du abgezogen hast?
Hast du das gesamte Geld schon zurücküberwiesen? Falls ja: Nachdem du Post oder Besuch von Polizei/Staatsanwaltschaft bekommen hast oder schon vorher? Dann gibts ein paar Sozialstunden oder nur einen erhobenen Zeigefinger vom Richter.
Ein Abschlusszeugnis darf keinerlei "schädliche" Inhalte haben - außer schlechten Noten.
Millionen? Es gibt grad mal 7 Millionen Empfänger von ALG II und Sozialhilfe. Also vollkommen unmöglich, dass es Millionen gibt, die es unberechtigt beziehen.