Was passiert wenn Meldepflichtige Anhang B Schlange gestorben?
Hallo, die Tiere mit Anhang B unterliegen der Meldepflicht und nachweispflicht. Sterben diese muss ich sie ja bei der entsprechenden Behörde abmelden wegen Todesfall. Wird da dann noch weiteres Zeug benötigt? Also iwelche. Bilder vom toten Tier als Beweis?? Oder kommt jemand und versichert sich dass sie tot ist?? Ich muss ja soweit ich weiß das tote Tier nicht aufbewahren sondern kann es zum einäschern bringen/ vergraben etc.
2 Antworten
Mehr als abmelden musst du bei einem Anhang-B-Tier nicht machen. Bei einem Anhang-A-Tier wäre das anders. Da müsstest du die originale Vermarktungsgenehmigung zurückgeben. Aber das hat ein Anhang-B-Tier ja nicht.
Und kommen tut da auch keiner. Es gibt ja nichts zu sehen. Und niemand würde sein legales, lebendes Tier abmelden, um es dann illegal zu haben....
Das stimmt, vielen Dank das dir die Zeit genommen hast!😊
In Bezug auf das Aufbewahren des toten Tieres gilt es, die geltenden Vorschriften und Anforderungen in Ihrem Land zu berücksichtigen. In einigen Ländern kann es erforderlich sein, dass tote Tiere einer bestimmten Behandlung unterzogen werden, bevor sie beerdigt oder entsorgt werden, um eine Verbreitung von Krankheiten zu verhindern.
stimmt, das gibt es auch noch - Danke für den Impuls daran hab ich nicht gedacht!