Was passiert wenn man den Islam raustretet?

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Dazu möchte ich dir diese sunnitische Fatwa

(Sunniten = 80% aller Muslime, Fatwa = islamisches Rechtsurteil)

des Gelehrtengremiums der Azhar ans Herz legen, direkt aus dem "Haus des Rechtsurteils" wie es sich selbst nennt

(Azhar = eine islamische Institution von internationalem Rang in Ägypten, einem islamischen Land, einer nannte es mal "den Vatikan des Islam")

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten
Frage:
Ein Mann muslimischen Glaubens heiratete eine Frau christlichen Glaubens. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.
Antwort:
Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.
Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet. Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten.
al-Azhar. Fatwa-Ausschuss, (unleserliche Unterschrift): Der Vorsitzende des Fatwa-Ausschusses in der Azhar.
Quelle:   https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

Darum schaue man auch auf eine weitere Fatwa der Azhar, diese wird kritisiert von der IGFM:

"Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte IGFM" zitiert:
Fatwa des staatlichen Rechtsgutachtergremiums Ägyptens zum Abfall vom Islam
[...]
Das hier wiedergegebene Gutachten gibt die klassische Lehrmeinung wieder, die von namhaften Gelehrten nach wie vor vertreten wird.
Eine der sunnitischen Rechtsschulen, die Malikiten, sowie die schiitischen Rechtsschulen vertreten die Auffassung, dass männliche Apostaten getötet werden müssten, weibliche Apostaten jedoch “nur” lebenslang eingesperrt und täglich zu den fünf Gebetszeiten ausgepeitscht werden müssten.
Nummer des Rechtsgutachtens: 20027
Datum des Rechtsgutachtens: 26.07.2004
Die weltliche Strafe [für den Abfall vom Islam] wurde von Allahs Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, in der authentischen Überlieferung [arab. Hadith Sahih] bei al-Bukhari und Muslim vorgeschrieben:
,Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet.’
Wer auf seinen Abfall vom Islam beharrt, wird getötet. Es spielt keine Rolle, ob dieser ein Mann oder eine Frau ist. Abu Hanifa sagte: ,Ich töte keine Frau, die vom Islam abfällt’. Jedoch hat Allahs Prophet, Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, eine Frau, Um Ruman, wegen des Abfalls vom Islam getötet.
[...]
Bezüglich der Frage, ob ein Abgefallener vom Islam sofort oder nach drei Tagen getötet werden muss, sind sich die muslimischen Rechtsgelehrten nicht einig. Dabei gibt es zwei Meinungen: Eine Gruppe ist für die sofortige Tötung der Abgefallenen, so dass Allah sein Recht [gegen den Abgefallenen] sofort einfordert. Die andere Gruppe verleiht den Abgefallenen eine dreitägige Frist, in der Hoffnung, dass diese zum Islam zurückkehren werden.
Es kann nicht behauptet werden, dass die Hinrichtung der vom Islam Abgefallenen gegen die Glaubensfreiheit gerichtet sei. Denn oft ist ein Abgefallener bereits mit der Absicht zum Islam übergetreten, ihn mit seinem späteren Abfall zu beschädigen.”
(...)
Die Tötung [des Abgefallenen vom Islam] wird mit einem Schwert vollzogen.
Ibn Sarij, einer der Weggefährten des ash-Shafii, sagte: ,Er wird mit Holzknüppeln getötet.’
Denn die Tötung mit dem Holzknüppel ist langsamer als die Tötung mit dem Schwert.
Dies [die langsame Tötung] könnte ihm ermöglichen [bevor er stirbt], zum Islam zurückzukehren.
Quelle:   https://www.igfm.de/aegyptische-fatwa-apostasie/

Und ich kenne hier bei GF so einige Muslime, die Salafisten wie z.B. Pierre Vogel folgen - oder zumindest seine Aussagen salonfähig machen wollen.

Und hier erklärt es nochmal eben dieser Pierre Vogel:

https://youtu.be/eU-p3Fsem2M

Pierre Vogel zur Todesstrafe von Apostaten:
ab 0:25 "diese Strafe gilt nur in islamischen Staaten"
ab 0:55 zitiert er Hadithe (beide übrigends aus Bukhari) nach denen Apostaten getötet werden dürfen bzw sogar sollen
ab 1:55 "auch die Sahaba haben es so praktiziert"
ab 3:00 "Kein Zwang im Glauben" greift nur beim BEITRITT zum Islam - beim AUSTRITT gilt dieser Vers nicht
ab 3:20 "das ist zum Schutz des islamischen Systems"
ab 3:55 "im Islam ist die Religion am meisten Wert, mehr als das Leben"
ab 4:11 "es geht darum, die Religion zu schützen"
ab 4:30 "diese Strafe ist nicht dazu gedacht, Menschen zum Islam zu zwingen - diese Strafe ist dafür gedacht, die Religion zu schützen"
ab 7:40 zitiert er aus der Bibel, daß es auch dort so ist, denn der Abfall vom Glauben ist schlimmer ist als Mord, weil es den Menschen zur ewigen Verdammnis bringt
ab 8:50 "ich habe nicht genug Wissen um Gelehrte zu widerlegen, und da gibt es einen Konsens der Gelehrten, daß derjenige der vom Islam abfällt, getötet wird - außer sein Tod habe einen größeren Schaden für die Gesellschaft als daß er am Leben bleibt"
ab 9:20 "dieser Vers meint, daß es nicht erlaubt ist, jemanden dazu zu zwingen, der nie ein Muslim gewesen ist, den Islam anzunehmen, aber wenn jemand vom Islam abfällt, dann gibt es die Todesstrafe - und damit ist nicht gemeint, ihn wieder dazu zu zwingen wieder den Islam anzunehmen, sondern dies ist als Strafe gemeint und zum Schutz der Gesellschaft"

vanillakisss22  23.06.2023, 23:31

Wieder mal eine perfekte Antwort!

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Kommt drauf an. Laut islamischer Lehre wirst du einmal aufgefordert "nochmal scharf nachzudenken" und wenn du dann deinen Fehler nicht einsiehst, ist es nach islamischem Recht gestattet, dich sofort vor die 72 Jungfrauen zu verfrachten. Oder in deinem Fall, eben die Hölle, als böser, böser Apostat.

Genauer: Auf Grundlage von Hadithen und Idschmāʿ ist die Apostasieislamrechtlich mit der Todesstrafe zu ahnden, obwohl der Koran selbst keine Strafe im Diesseits vorsie


Tennis92927  23.06.2023, 22:29

Apostasie ist im Islam nur strafbar im Zusammenhang mit Hochverrat

Es hat kein Mensch etwas irdisches zu erwarten, der still für sich in seinem Kämmerchen seine Religion ablegt oder wechselt.

Der es aber öffentlich tut in einem islamischen Land im Zusammenhang mit öffentlicher Propaganda und der den Islam schlecht macht und ihn anschließend sogar bekämpft, der muss mit Konsequenzen rechnen.

Das ist zurückzuführen auf die Zeit des Propheten Muhammad damals. Dort gab es Menschen, die vorsätzlich den Islam annahmen, nur, um den Muslimen zu schaden. Sie nahmen den Islam an und planten, eine Weile in ihm zu bleiben, um ihn später zu verlassen, in der Absicht, Lügen über den Islam zu verbreiten, warum sie ihn verlassen hätten, damit andere ein falsches Bild vom Islam bekämen und ihn nicht annehmen sollten.

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Winterlimonade  23.06.2023, 22:43
@Tennis92927
Es hat kein Mensch etwas irdisches zu erwarten, der still für sich in seinem Kämmerchen seine Religion ablegt oder wechselt.

Wer sich nicht erwischen lässt, wird nicht umgebracht. Sag bloß! ;) Aber es fängt doch schon an, wenn die Person dann nicht mehr in der Moschee gesehen wird. Oder an islamischen Aktivitäten teilnimmt.

Das ist zurückzuführen auf die Zeit des Propheten Muhammad damals. Dort gab es Menschen, die vorsätzlich den Islam annahmen, nur, um den Muslimen zu schaden. Sie nahmen den Islam an und planten, eine Weile in ihm zu bleiben, um ihn später zu verlassen, in der Absicht, Lügen über den Islam zu verbreiten, warum sie ihn verlassen hätten, damit andere ein falsches Bild vom Islam bekämen und ihn nicht annehmen sollten.

Wie immer sind alle anderen Schuld, nur nicht die Muslime, die sind die eigentlichen Opfer.

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Es gibt verschiedene Meinungen, das ist die Meinung die ich für sinnvoll halte und vertrete.

Dr. Shaykh Abdur Rahman (gest. 1990), ehemaliger Oberster Richter Pakistans, argumentiert, dass eine Todesstrafe für Abtrünnige nicht vom Propheten oder seinen Gefährten umgesetzt wurde . Der ägyptische Jurist und Experte für Verfassungsrecht Mohamed Selim El-Awa wendet ein, dass der Hadith in seiner Formulierung zu allgemein (amm) sei und daher eine Einschränkung (khass) brauche.

Er argumentiert, dass dieser Hadith durch einen anderen Hadith spezifiziert werde, in der ausdrücklich von politischen Abtrünnigen (Mufariq lil Jamaah) die Rede ist, die sich von der Gemeinschaft abspalten und dieser feindselig zuwiderhandeln. In einem weiteren Hadith seien explizit Aufständische (Muharib) erwähnt, die die Waffen gegen die politische Gemeinschaft der Muslime erheben. El-Awa hält fest, dass im Hadith also nicht schlichte Glaubensabkehr gemeint sein kann, sondern Staatsverrat (hirabah) und feindselige Gewalt bzw. Räuberei.

Schau hier:

Auch der Abfall vom Islam verlangt nach überwiegender Auffassung aller vier Rechtsschulen die Todesstrafe, obwohl der Koran demjenigen, der dem Islam den Rücken kehrt, konkret nur eine Strafe im Jenseits androht. Für das Diesseits fordert ausschließlich die Überlieferung eindeutig die Todesstrafe. Liberalere Positionen, wie sie aktuell etwa von Abdullahi Ahmed an-Na'im, Professor für Internationales Recht an der Emory University in den USA, vertreten werden, der von dem 1985 hingerichteten sudanesischen Theologen Mahmud Muhammad Taha beeinflusst wurde, verneinen allerdings die heutige Berechtigung der Todesstrafe. Wenn aber ein Konvertit zum christlichen Glauben von der Familie oder Mitgliedern der Gesellschaft umgebracht wird, obwohl er von einem Gericht freigesprochen wurde, zeigt das, wie tief das Rechtsempfinden von Scharianormen geprägt ist.

Quelle: Die Scharia von Prof. Dr. Christine Schirrmacher, S. 52-53