Was passiert wenn man den Flugmodus im Flugzeug nicht ausmacht?

3 Antworten

Dann landest Du u. U. wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr für mindestens zwei Jahre im Gefängnis. 

In der Fliegerei geht es nämlich nicht um die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Gefahr, sondern um die Folgen, falls der noch so unwahrscheinliche Fall eintritt. 

Bisher ist es offenbar zu “keinem belegbaren Zwischenfall” gekommen, aber das muss nicht zwingend auf die Ungefährlichkeit der Geräte zurückzuführen sein. 

Es könnte je auch das Ergebnis des geltenden Verbots sein oder einer nur sehr geringen Gefährdungs- bzw. Eintrittswahrscheinlichkeit. Wer weiß das schon? 

Und all das sind keine Argumente, von der geltenden Lösung abzuweichen. In der Fliegerei werden auch sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeiten für einen Unfall berücksichtigt. 

Außerdem gilt immer noch: 

"Die Nutzung von Mobiltelefonen bleibt auch mit der Veröffentlichung der neuen EU-Leitlinien verboten, es sei denn, die Fluggesellschaften haben dafür die technischen Voraussetzungen geschaffen.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer kann im Rahmen seiner Befugnisse den Betrieb dieser Geräte auch unabhängig von Störungen der Bordelektronik jederzeit untersagen. Die Passagiere haben den Anweisungen entsprechend zu folgen." 

(Quelle: Info Luftfahrt-Bundesamt vom 28.02.2014) 

Dazu kommt: Du bist nicht so wichtig für die Welt, dass Du während des Fluges erreichbar sein oder Daten aus dem Internet laden musst.

Es reicht, wenn die Kanzlerin in ihrem Flieger jederzeit erreichbar ist.

leoll  11.03.2018, 16:56

 Gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr? Das ist juristisch sehr an den Haaren herbeigezogen.

GEidL ist ein konkretes Gefährdungsdelikt, also ein Erfolgsdelikt. Die Tathandlung muss zu einer Beeinträchtigung des Luftverkehrs führen, welche sich "ihrerseits gerade in der Verursachung einer konkreten Gefährdung verwirklicht" (BGH 5, 297,299').

Der Verkehr müsste tatsächlich (und nicht nur wahrscheinlich) beeinträchtigt worden sein und eine konkrete Gefahr muss die Folge von Tathandlung und Beeinträchtigung sein. Zu beurteilen ist sie anhand einer objektiven nachträglichen Prognose (NJW 85, 1036; 95, 3131).

Vollendet wäre ein GEidL erst mit dem Eintritt einer konkreten Gefahr. Zudem ist (und das ist fast immer zu verneinen) ein Vorsatz vorhanden sein.

Grob gesagt: Der Fragesteller wird wohl nicht vorsätzlich handeln.

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ramay1418  11.03.2018, 20:11
@leoll
  1. Es geht hier bei GF immer um eine möglichst plakative Darstellung und aktive Lebenshilfe, da ja viele Fragen entweder a) schnell selbst beantwortet werden können (wenn die Fragesteller richtig recherchieren könnten) und sich b) viele Antworten durch Fehlen jeglicher (nicht nur juristischer) Sachkenntnis auszeichnen (einer schreibt vom anderen ab oder es geht ums Hörensagen).
  2. Die Frage, ob der Fragesteller vorsätzlich handelt oder nicht, stellt sich für mich, das LBA, die EASA oder die Airline jetzt nicht. OK, der Vorsatz muss bewiesen werden, aber wir sind nicht in einem juristischen Seminar, sondern im realen Leben und deshalb sollten auch die Tipps alltagstauglich sein. Und da wiederum hilft z. B. ein Blick in die EU-OPS 1.
  3. "Grob gesagt: Der Fragesteller wird wohl nicht vorsätzlich handeln." Das ist eine nicht belegte Vermutung. Ich könnte jetzt genauso gut unterstellen, dass, wer hier fragt, durchaus die Absicht hat, vorsätzlich zu handeln, sonst würde er sich ja einfach an die Regeln halten.
  4. Deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass er "unter Umständen" ins Gefängnis geht. Es kann sein, muss aber nicht. Allerdings ist das Verbringen ins "Bangkok Hilton" im Ausland oft schneller passiert als mancher denkt, wenn der Kapitän die örtliche Polizei benachrichtigt.
  5. Wie gesagt, geht die EASA von der Eintrittswahrscheinlichkeit aus, nicht von einer Tatsache. Es muss also nicht erst etwas passieren, es reicht, dass etwas passieren kann.
  6. Was ist so schlimm daran, sich einfach an die Regeln zu halten? Niemand der jungen Leute hier muss für die Zeit des Fluges weltweit erreichbar sein. Besser man genießt Flug und gutes Essen.
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Vielleicht hast Du Dein Handy schonmal in der Nähe eines älteren Autoradiis liegen gehabt und dabei ein eigenartiges Geräusch gehört. Flugfunk nutzt quasi dieselben Frequenzbereiche wie das Autoradio. Dementsprechend treten die gleichen Störgeräusche auf. Das ist im besten Fall nervig, kann dazu führen dass man Funksprüche nicht richtig versteht und wiederholen muss oder im schlimmsten Fall überhört. 

Das gilt übrigens auch am Boden! Die Kommunikation mit den Stellen die das Rollen am Flughafen organisieren ist genau so wichtig wie die mit den Stellen, mit denen man nach dem Start funkt.

Ohne Dir Angst machen zu wollen: Der schlimmste Flugzeugunfall überhaupt ist teilweise wegen nicht korrekt verstandener Funkspräche am Boden geschehen, siehe: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Flugzeugkatastrophe_von_Teneriffa

Alles in allem: Bitte schaltet Eure Handys in den Flugzeugmodus sobald ihr an Bord seid und deaktiviert ihn wenn ihr wieder von Bord geht. Das ist am sichersten und nervt uns vorne am wenigsten.

Technisch gesehen - gar nichts. Heute beeinträchtigt das die Gerätschaften nicht mehr grundsätzlich. In vielen Flugzeugen sind WLAN-Router und manchmal sogar GSM-Module verbaut, sodass man sein Handy auch an Bord nutzen kann. Du solltest dein Roaming aber unbedingt deaktivieren, sonst wird es teuer.