Was passiert wenn ich ein Polizisten beleidige?
Wenn ich mich von einem Polizisten ungerecht behandelt fühle und er dann gleich handgreiflich wird und sagt ich soll mitkommen und ich dann sage "Nur weil es bei dir und deiner Frau nichtmehr läuft und du keinen hoch bekommst musst du nicht deine aggresionen an mir raus lassen." Kann man das schon als Beleidigung zählen? Muss ich dann was zahlen ?
13 Antworten
Nun, das ist schon eine handfeste Beleidigung.
Weiter denke ich mal, der Polizist wird das mit der ungerechten Behandlung und der Handgreiflichkeit anders bewerten.
Ich denke mal, er hat dich gebeten, mitzukommen und du wolltest nicht. Wenn du nicht freiwillig mitgehst, ist er ermächtigt, dich auch mit "handfesten" Mitteln mitzunehmen.
Ich vermute, du hast uns hier nur die halbe Wahrheit erzählt und die Beleidigung ist nicht das Einzige, wofür du dich verantworten musst. Bleibt also abzuwarten, was hier wirklich abgelaufen ist.
Ja, das ist eine Beleidigung und dafür kann Dich der Polizist belangen. Die Polizei darf Dich jederzeit mitnehmen, wenn sie dies für notwendig hält. Und wenn Du dann beleidigend wirst oder Dich wehrst, dann haben wir direkt 2 Straftaten im Raum stehen:
- Beleidigung von Beamten
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Von daher solltest Du lieber die Eier haben, Deinen Mann zu stehen, mitzugehen und Deine Aussage zu machen oder eine ED-Behandlung über Dich ergehen zu lassen.
Jop ist Beamtenbeleidigung, kann zur Anzeige gebracht werden, wenn es der Beamte wünscht.
Selten dämlich in deinem Fall. Sollte sich der Beamte vorher unfair verhalten haben, kannst du nach der Dienstausweisnummer fragen und ein Disziplinarverfahren gegen ihn einleiten, bzw. zu seinem Vorgesetzten gehen, ...
Dank deines Verhaltens kannst das nun aber vergessen und dich über eine Anzeige freuen.
Mag sein, Beleidigung ist Beleidigung für mich, das Wort kam mir gerade so in den Sinn, ist irgendwie damit im Sprachgebrauch verankert. Ich bin kein Jurist, sondern Ökonom.
Wieder was dazu gelernt. Danke.
Das ist in der Tat eine Beleidigung für die du, bei einer Anzeige, auch entsprechend bestraft wirst.
Kommt drauf an, wo.
Hierzulande - eine Anzeige.
In Polen - die nächsten 6 Stunden auf einem Holzstuhl im Revier zubringen.
In Russland - aufs Maul.
In der Türkei - 3 Wochen Haft und täglich aufs Maul.
In Somalia - ein Loch in den Kopf.
Soviel dazu, die Polizei in Deutschland ist ja soooo gemein und sooo hart.
Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Das ist eine falsche Stammtisch Weisheit.
Es gibt die Beleidigung. Aber die macht keinen Unterschied. Denn das würde gegen das GGesetz verstoßen wo es heißt vor dem Gesetz sind wir alle gleich.
§ 185Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.