Was passiert mit einem Polizeibeamten der seine Ausbildung oder sein Studien quittiert, noch bevor er es bestanden hat?

4 Antworten

Erst einmal ist er kein Beamter, solange er den Beamtenstatus nicht hat.
Dann kann er sicherlich mal die Prüfung erneut machen, ob er angenommen wird, das entscheiden die Ausbilder.


123abcdef933 
Fragesteller
 04.11.2022, 20:18

welche prüfung?

0
MeinCtutW88  04.11.2022, 20:19

Als Anwärter bei der Polizei ist man ab dem ersten Tag Beamter. In dem Fall dann auf Widerruf.

0

Es ist ein simpler Grundsatz in der Personalbearbeitung. Wer einmal geht, darf nicht mehr zurück.

Je nach Bundesland (oder Bund) und je nach dem zu welchem Zeitpunkt die eigene Entlassung beantragt wird, man aus dem Vorbereitungsdienst und dem Beamtenverhältnis (auf Widerruf) ausscheidet, kann es Vorkommen, dass man die bereits erhaltenen Anwärterbezüge zurückzahlen muss.

Meines Wissens nach wird auf eine Rückzahlung der Anwärterbezüge verzichtet, wenn der Anwärter innerhalb des ersten Jahres bzw. noch vor der ersten Zwischenprüfung ausscheidet.

Da man aus einer versicherungsfreien Tätigkeit ohne Versorgungsanspruch ausscheidet, wird man in diesem Fall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert.

Die Nachversicherung entfällt allerdings (vorerst), wenn man innerhalb der nächsten zwei Jahre wieder ins Beamtenverhältnis berufen wird.

Wenn man freiwillig geht, kann man sich später auch erneut bei der Polizei bewerben. Ob man genommen wird, steht auf einem anderen Blatt. Es dürfte im Auswahlverfahren viel Überzeugungsarbeit kosten, um zu erklären, warum man zunächst den Polizeivorberitungsdienst verlassen hat und später in den selben wieder eintreten möchte.

Wie es bei der Polizei ist, wenn man wegen nichtbestandenen Prüfungen gehen muss (entlassen wird), weiß ich nicht. Von Bekannten aus der Landesfinanzverwaltung weiß ich, wenn man dort im Vorbereitungsdienst endgültig scheitert, ist man für genau diese Fachrichtung gesperrt. Alle anderen Fachrichtungen hingegen stehen noch offen. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei der Polizei ähnlich ist.

Ein Bekannter war genau in dieser Situation. Er hatte seine ZP in der Landesfinanzverwaltung nicht bestanden, und wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, ist aber anschließend Beamter im Bereich der Sozialversicherung geworden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Von Bekannten weiß ich, dass es einfach nur verdammt teuer wäre. Wenn man das duale Studium abbricht, dann muss man fast alle bisher erhaltenen Gehälter zurückzahlen. Das geht z.B. beim Abbruch nach 2,5 Jahren bereits um knapp 25.000-30.000€.

Die Ausnahme ist, wenn man innerhalb des ersten Jahres des Studiums kündigt, dann muss man nicht zahlen.

Mit Sicherheit kann man sich wieder bei einer anderen Behörde bewerben, ich denke nicht dass es nicht erlaubt ist. Man sollte sich dann aber auch keine Hoffnung machen, genommen zu werden.


123abcdef933 
Fragesteller
 04.11.2022, 20:19

warum nicht?

wenn sie dringend leute brauchen kann es denk ich klappen

0
MeinCtutW88  04.11.2022, 20:20
@123abcdef933

Wenn du bei der Polizei bist und dann abbrichst, warum sollten dich dann andere Behörden nehmen? Du hast abgebrochen und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass du es wieder tust. Das Risiko und die Kosten für dieses Glücksspiel sind für Bund/Land zu hoch.

1
MeinCtutW88  04.11.2022, 20:23
@123abcdef933

Polizei ist Ländersache, Ausnahme ist die Bundespolizei.

Sofern du dich innerhalb desselben Bundeslands bewirbst, wissen die das.

1
123abcdef933 
Fragesteller
 04.11.2022, 20:26
@MeinCtutW88

was ist wenn man nicht abbricht sondern nach anderthalb oder 2 jahren rausfliegt?

zahlt man dann auch?

0
MeinCtutW88  04.11.2022, 20:27
@123abcdef933

Ich weiß nicht, wie es läuft wenn man rausgeworfen wird. Wenn du nach 2 Jahren kündigst, zahlst du.

0
YvonneM2508  05.11.2022, 09:51
Man sollte sich dann aber auch keine Hoffnung machen, genommen zu werden.

Wenn man in andere Ressorts geht, dann durchaus schon, denn da lässt sich ein Wechsel ganz einfach erklären.

Innerhalb desselben Ressorts bzw. derselben Fachrichtung - hier Polizeidienst - dürfte es allerdings deutlich schwieriger werden.

0