Was passiert bei 1.2 Promille beim Autofahren?

5 Antworten

Unter 1,1 Promille wäre es für sich zwar noch keine Straftat , sondern "nur" eine schwere Ordnungswidrigkeit , aber durch den damit verbundenen Unfall ist es auch dann eine Verkehrsstraftat nach 315c Abs. 1 Satz A StGB .

- Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht mit Sperrzeit nicht unter 6 Monaten nach § 69 Abs. 2 Satz 1 StGB und §69a StGB .

- Geldstrafe i.H.v. mindestens einem Monatseinkommen bei Ersttätern ohne Voreintragungen

- Regressforderungen von der KFZ - Haftpflicht bei Fremdschäden

- MPU wäre mit Sicherheit gebucht , wenn die FE durch ein Strafgericht ( s.o. ) von einem Strafgericht entzogen würde . Das Gericht selber ordnet die MPU jedoch nicht selber an , sondern diese Anordnung kommt später von der Führerscheinstelle bei einem Antrag auf FE - Wiedererteilung .

- Für Fahranfänger in Probezeit würde die Probezeit in oben beschriebenem Szenario um 2 Jahre verlängert werden , wenn sie nicht zuvor bereits durch andere Vorfälle schon verlängert wurde .

Stefanfcb 
Fragesteller
 29.05.2021, 16:31

Ich habe ein Schild umgefahren mehr nicht und aus der probezeit bin ich schon heraus und ich bin auch froh das ich nur ein Schild umgefahren habe

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Stefanfcb 
Fragesteller
 29.05.2021, 16:42

Ich hab ja zum Glück nur ein Schild umgefahren

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verreisterNutzer  29.05.2021, 16:51
@Stefanfcb

Auch ein umgefahrenes Verkehrsschild kann in der Instandsetzung schnell mal hunderte bis schlimmstenfalls auch 4-stellig an Kosten verursachen .

Neben dem reinen Materialschaden kommen je nach Schwere der Beschädigung da auch noch die Arbeitskosten mit auf die Rechnung . 🤔

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verreisterNutzer  29.05.2021, 17:30
@Stefanfcb

Dann ergänze ich hier lediglich noch , daß § 315c StGB nur dann als sicher gilt , wenn man das beschädigte Verkehrszeichen als Unfall durch Alkoholkonsum als Ursache bewertet .

Wertet man es "nur" als Fahrunsicherheit / Fahrfehler ohne die Zusatzqualifikation Unfall durch Alkoholkonsum , so kann es auch eine Verurteilung nach § 316 StGB werden .

Bei einem 316 StGB muss es bei erstmaliger Auffälligkeit und ohne Voreintragungen nicht zwingend zu einem Entzug der FE durch ein Strafgericht kommen . In diesem Fall könnte dann aber immer noch im Nachgang mal die FSST mit einem Begehren zur Überprüfung Deiner Fahreignung durch Beibringung eines entsprechenden MPU - Gutachtens an Dich herantreten .

Ich betonte das Wort KÖNNTE beim 316 deswegen , weil die FSST für eine Klärung möglicher Eignungszweifel dann entsprechende Verdachtsmomete für etwaig regelmäßigen Alkoholmissbrauch mit Gewöhnungseffekt oder gar eine bereits bestehende Alkoholabhängigkeit aus entsprechender Indizienlage erst mal hinreichend begründen können müsste .

Wenn es über die FSST liefe käme erst die Forderung zur MPU , bevor die FE möglicherweise durch diese Behörde entzogen würde .

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Mit 1,35 Promille bei Atmungstest und mit 1,28 im Blut habe die Geldstrafe 2000 Euro bekommen. Die Führerschein ist 10 Monaten weg, aber erstmal keine MPU keine Gutachten bzw. Schulung. Ich bekomme meine Führerschein zurück, habe schon Antrag in der Zulassungsstelle gestellt. Das ist mir erstes Mal im Leben passiert, habe keine Punkte oder Schulden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nimm's nicht Persönlich aber wenn's nach mir ginge müssten Trunkenheitsfahrer*innen den Führerschein kpl. abgeben. Aber nun, die Antwort von *olfinger* ist ganz gut. So würde ich das auch sehen......

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
Stefanfcb 
Fragesteller
 29.05.2021, 16:27

Ja ich kann dich verstehen

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Von Experte AlterHaudegen75 bestätigt

Bei 1,6 Promille wäre eine MPU unumgänglich, die zuständige Behörde kann aber bereits bei deutlich geringeren Werten eine MPU fordern.

Mittlerweile wird häufig schon bei einem Wert ab 1,3 Promille eine MPU gefordert, abhängig davon was genau zum Verlust geführt hat kann die zuständige Behörde aber auch unabhängig eines Wertes eine MPU anordnen.

Eine solche Anordnung kommt dann zu Stande wenn die Behörde die Eignung zum Führen eines Kfz in Frage stellt, eine MPU muss hier dann für Klarheit sorgen.

Sofern also die MPU deine einzige Sorge ist kann man dir an dieser Stelle lediglich mitteilen das es durchaus zu einer MPU kommen kann und nach dem was du schreibst würde ich an deiner Stelle sogar fest damit rechnen.

Eine MPU ist allerdings nicht verpflichtend, sofern du aber wieder eine Fahrerlaubnis erlangen möchtest musst du eine MPU vorlegen.

Stefanfcb 
Fragesteller
 29.05.2021, 16:22

Nein ist nicht die einzige Sorge hab zum Glück nur ein Schild umgefahren

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Was hoffentlich passiert, ist, dass du dein Leben nochmal überdenkst.

Stefanfcb 
Fragesteller
 29.05.2021, 16:29

Ja des werde ich machen

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