Was macht die Polizei mit meinem beschlagnahmten Handy?
Mein Handy und mein Laptop wurden einkassiert wegen Warenbetrug und ich habe meine Codes nicht gegeben. Ich habe mein Laptop wiederbekommen, da er nicht als Beweismittel in Frage kommt aber mein Handy wurde zum Verfahren asserviert. Mein Anwalt hat mir gesagt, dass die ohne Code eigentlich nicht in das Handy kommen aber anscheinend wurde ja doch was darauf gefunden.
- 1. auf welche Apps können sie denn zugreifen, wenn sie den Code nicht haben
- 2. Wie wird auf Zufallsfunde reagiert? z.B: Wenn da Videos drauf sind wo Freunde von mir nicht geringe Mengen Cannabis in die Kamera halten (ca. 500gramm) und keine Gesichter zu sehen sind... Wird da etwas gemacht wenn ja was?
- 3. Können sie in mein Social Media wenn ich das Passwort geändert habe??
Wie alt bist du denn ? männlich, weiblich?, dann kann man mehr sagen.
17 bald 18
3 Antworten
Hallo,
- Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit konnte das Handy auch ohne Code komplett ausgelesen werden. Was dein Anwalt erzählt hat, ist - dezent gesagt - in ~98% der Fällen Quatsch (und hätte er z.B. auch selber hier nachlesen können https://www.anwalt.de/rechtstipps/beschlagnahme-und-durchsicht-des-handys-durch-die-polizei_139003.html)
Fakt ist, dass die Pin in den seltensten Fällen gebraucht wird, um ein Handy auszulesen. Jedoch kann es sein, dass das Handy ohne Pin den Auslesevorgang nicht überlebt. Außerdem fallen nicht unerhebliche Kosten an (in Bayern z.B. für ein iPhone ~2000-2500€). Und jetzt wirds interessant: WENN rechtswidriges Material auf dem Handy gefunden wurde oder das Handy für Straftaten begangen wurde, werden die Kosten dem Beschuldigten auferlegt (sogenannte "Auslagenvormerkung"). Das hat NICHTS mit einer Geldstrafe zu tun, sondern sind lediglich "die Kosten des Verfahren" und somit auch einem Jugendlichen aufzuerlegen (Geldstrafe ist ja im Jugendstrafrecht nicht möglich). Wenn das Handy jedoch NICHT für Straftaten verwendet wurde und sich darauf auch ansonsten keine rechtswidrigen Daten befinden, wir dem Beschuldigten natürlich sein Handy ersetzt.
2. Das Handy wird ja komplett ausgewertet. Ergeben sich dabei Hinweise auf andere Straftaten, in dem Fall nach dem Betäubungsmittelgesetz, wird dementsprechend natürlich ebenfalls ermittelt.
3. Das darf die Polizei gar nicht (also in den Account reingehen). Etwaige Messenger-Dienste/Mediendaten/etc. welche im jeweiligen Sozial-Media-Kanal produziert oder publiziert wurden, sind aber natürlich auf dem Handy zu finden und werden dementsprechend ausgewertet.
Zunächst mal ist die Umlage der Verfahrenskosten ein Bundesgesetz (StPO), also ja. Wieviel es in Berlin kostet, weiß ich nicht, ich leiste meinen Dienst in Bayern ;-)
Prinzipiell werden Kosten, welche durch Auslagen (wie eben das Auswerten eines Handys) entstehen, auf den Beschuldigten umgelegt. Grund ist simple: Der Täter hat ja die "Arbeit" gemacht. Ferner hätte der Täter die Kosten dadurch verhindern können, dass er einfach den Code rausrückt...
Und warum sollte ich auch Kosten
WENN die Kosten umgelegt werden, hast du da kein Mitspracherecht. Das entscheidet allein der Richter.
für ein Handy bezahlen, was ich eh nicht mehr zurückbekomme?
Du zahlst nicht das Handy, sondern die Arbeit, die mit dem Auslesen des Handys einherging.
Wie gesagt, immer "WENN die Kosten umgelegt werden". In Bayern wird das gemacht. In Berlin weiß ich es nicht, ggf. einfach mal bei deinem Anwalt nachfragen.
Nachtrag: Hatte aber auch schon genügend Verhandlungen, in denen der Richter die Kosten NICHT umgelegt hat, wenn der Angeklagte z.B. Reue gezeigt hat oder ein Geständnis abgelegt hat...
Kann ich halt nicht einfach so beantworten, ist Situations, Einzelfall und Richter abhängig...
Und werde ich dann nochmal explizit vorgeladen wegen diesem Video zum Beispiel? Oder bin ich da aus der Sache raus weil die wissen dass ich kein Btm Händler bin und sozusagen nichts mit diesen 500gramm zutun habe nur lediglich ein Video davon gemacht habe
WENN dir etwas zu Last gelegt wird, kriegst du eine Vorladung, du hättest dann ja das Recht, dich zur Sache zu äußern. Wenn der*die Sachbearbeiter*in aber (ggf. nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft) entscheidet, dass gegen dich kein Anfangsverdacht vorliegt, wird auch kein Verfahren eröffnet und du dementsprechend nicht vorgeladen. Ob das der Fall ist, weiß hier keiner... du bist ja der einzige, der den Inhalt seines Handys kennt.
Zu 3.
Wenn die Accountdaten vorhanden sind, darf man natürlich in den Account reingehen und sich umsehen und evtl. Beweisemittel sichern.
Was man nicht darf, ist den Account nutzen um mit anderen Kontakten aufzunehmen, denn dort sind wir bei verdeckten Ermittlungen.
Du hast geschrieben, dass du 17 Jahre alt bist und bald 18 wirst. Ich denke mal deine Freunde werden auch so in dem alter sein. Da frage ich mich, woher und wieso man in dem alter soviel Cannabis hat, 500g ist ja eine rießen Menge. Da wird die Polizei aufjedenfall ermitteln, auch wenn man die Gesichter nicht sieht, kann man die Personen herausfinden, dazu gibt es unzählige Möglichkeiten.
Kein Ding, aber wie kommen denn deine Freunde an soviel Cannabis, würde mich interessieren :)
Es ist eines Tages einfach vom Himmel gefallen😏😇
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Speziallisten können alles - darfst davon ausgehen, dass die auch ohne deinen Code reinkommen.
Ist das in allen Bundesländern mit diesen Verfahrenskosten also auch in Berlin??? Weil meine Sachbearbeiterin hat als ich den Code verweigert habe nur gesagt, dass die das sowieso auswerten werden und dass es bloß länger dauert aber von Kosten meinte sie nichts. Und warum sollte ich auch Kosten für ein Handy bezahlen, was ich eh nicht mehr zurückbekomme?