Führungszeugnis ja oder nein?
Hallo,
Die Polizei hat mein Handy vor 2 Monaten konfisziert und nun nachgewiesene Tatbestände gefunden (geringe Mengen, Btmg). Sie sehen von einem Gerichtsverfahren ab, wenn ich zu einer Suchtberatung gehe, die ich logischerweise auch machen werde. Nun meine Frage an die Community, stehen genannte Straftaten danach im Führungszeugnis und habe ich überhaupt nun eine Anzeige? Und was passiert mit meinem beschlagnahmten Handy? Vielen Dank.
1 Antwort
Sie sehen von einem Gerichtsverfahren ab, wenn ich zu einer Suchtberatung gehe, die ich logischerweise auch machen werde. Nun meine Frage an die Community, stehen genannte Straftaten danach im Führungszeugnis
Nein. Im Führungszeugnis keinesfalls.
Falls die Verfahrenseinstellung (das absehen von der Verfolgung) nach einer Vorschrift des Jugendrechts erfolgt (wenn dann wird das zu 99% § 45 JGG sein) steht es im Erziehungsregister.
Wenn es nach einer Vorschrift des allg. Strafrechts erfolgt (z.B. § 153a StPO) kommt es für 2 Jahre ins zentrale Register der Staatsanwaltschaft.
und habe ich überhaupt nun eine Anzeige?
Natürlich
Und was passiert mit meinem beschlagnahmten Handy?
Wahrscheinlich bekommst Du es zurück.