Führungszeugnis ja oder nein?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Sie sehen von einem Gerichtsverfahren ab, wenn ich zu einer Suchtberatung gehe, die ich logischerweise auch machen werde. Nun meine Frage an die Community, stehen genannte Straftaten danach im Führungszeugnis

Nein. Im Führungszeugnis keinesfalls.

Falls die Verfahrenseinstellung (das absehen von der Verfolgung) nach einer Vorschrift des Jugendrechts erfolgt (wenn dann wird das zu 99% § 45 JGG sein) steht es im Erziehungsregister.

Wenn es nach einer Vorschrift des allg. Strafrechts erfolgt (z.B. § 153a StPO) kommt es für 2 Jahre ins zentrale Register der Staatsanwaltschaft.

und habe ich überhaupt nun eine Anzeige? 

Natürlich

Und was passiert mit meinem beschlagnahmten Handy?

Wahrscheinlich bekommst Du es zurück.