Was mache ich wenn ich eine Schweigepflichtsentbindung bekomme?

2 Antworten

Dir ist schon bewusst, dass es nicht die Polizei, sondern das Jugendamt werden kann, wenn dein Kind ständig in der Schule fehlt und Zweifel an der Korrektheit der ärztlichen Atteste besteht, oder? Ich mein, hier steht doch im Raum, dass die Schulpflicht unterwandert wird. Und das geht ganz fix in Richtung Kindeswohlgefährdung.

Es wäre also sehr ratsam, wenn du jetzt vor allem zusiehst, mit der Schule wieder in einen sachlichen Dialog zu treten und dort zu erklären, was genau deinem Kind fehlt. Also, wenn es wirklich so schlimm krank ist. Es reicht ja, wenn du das der Klassenleitung unter vier Augen anvertraust, mit Bitte um Diskretion und Verschwiegenheit. Nur eben so, dass die Klassenleitung gegenüber der Schulleitung dann guten Gewissens bestätigen kann, dass tatsächlich eine langwierige Erkrankung vorliegt.

Und natürlich solltest du auch die ärztlichen Atteste dann beibringen, im Zweifel eben noch mal beim Kinderarzt nachfragen, ob sie erneut ausgedruckt werden können, wenn sie abhanden gekommen sind.

Wenn du hingegen tatsächlich dein Kind der Schule entziehst, nun ja, dann solltest du ganz schnell und dringend damit aufhören!

???? Wer soll wen von der Schweigepflicht entbinden und in welchem Zusammenhang?

Schlumpfine1981 
Fragesteller
 15.03.2023, 23:52

Ich soll was unterschreiben von der Schule, dass diese bei dem behandelten Arzt hinterfragen darf, ob mein Sohn krank war. Wenn ich dass nicht unterschreibe, wird er einem Amtsarzt vorgestellt. Das ist für mich schon eine Drohung bzw. Erpressung.

0
Wunderowunder  16.03.2023, 00:16
@Schlumpfine1981
Das ist für mich schon eine Drohung bzw. Erpressung

Ja, aber sicherlich keine strafrechtlich relevante.

Falls es um die, vielleicht hintergangene Schulpflicht geht, dann wird die Schule auch das Recht haben, einen Amtsarzt hinzuzuziehen.

Ob du die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben musst, bzw was passieren kann, wenn nicht, kann ich dir leider nicht beantworten. Frag doch die Schulleitung einfach mal, ob du dazu verpflichtet bist und wenn ja, nach welchem Gesetz. Wenn sie dir keins nennen, musst du das auch nicht unterschreiben!

0