50€ Bußgeld fürs Zuspätkommen in der Schule?
Hallo.Bei mir in der schule muss man jedes Mal wenn man zu spät kommt zum Sekretariat um einen Zettel abzuholen wo drauf steht dass man zu spät kommt,welchen man dann bei den Lehrern abgibt und jedes Mal eingetragen wird.Ich bin Anfang letztes Halbjahr öfters zu spät gekommen und wurde dann dementsprechend mit meinem Vater Von unserer Schulleiterin zum Gespräch eingeladen.Dort mussten wir dann um 7:30 hin.Sie meinte dann falls das nochmal öfter vorkommt dass wir dann wieder eingeladen werden und es dann ein Bußgeld von 50€ geben wird.Mit meiner Dummheit bin ich vor den Ferien die letzten Wochen jetzt öfters wieder zu spät gekommen und wir wurden jetzt wieder zum Gespräch eingeladen.Meine Frage ist jetzt:Muss man dann wirklich 50€ bezahlen?Ich selbst denke es nicht ich will aber sicher gehen.
5 Antworten
Ein eventueller Bußgeldbescheid kommt von der Kommune/Landkreis (je nachdem, wer Schulträger ist). Die Höhe der Bußgelder für solche Pflichtverletzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. 50 €/Tag sind aber durchaus ein gängiger Tarif.
Stand neulich in der Zeitung, dass das legal ist wohl.
Zahlen müssen aber evtl. die Eltern und nicht du.
Die Eltern haben für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, deshalb wird ihnen auch der Bußgeldbescheid zugesendet.
Es geht nicht um eine zivilrechtliche Haftung sondern um eine Ordnungswidrigkeit (Verletzung der Schulpflicht).
Ab 14 Jahren hast du recht :
Der Schüler muss ab einem Alter von 14 Jahren damit rechnen, dass er selbst für das Schwänzen der Schule ein Bußgeld zahlen muss. Die Eltern müssen dann nicht mehr für das Bußgeld aufkommen.
Kann der Jugendliche das Bußgeld nicht selbst begleichen, setzt der Richter eine bestimmte Arbeitsleistung fest, die der Schüler erbringen muss. In diesem Fall muss der Schulschwänzer Sozialarbeit – beispielsweise in einem Altenheim oder einer Obdachloseneinrichtung – ableisten.
Hier müsste man das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes prüfen, aber m. W. sind üblicherweise sowohl der Schüler als auch dessen Erziehungsberechtigten Adressaten der Schulpflicht und der entsprechenden Bußgeldandrohungen. Daher können durchaus beide parallel bestraft werden, wenn und soweit ihnen jeweils ein schuldhafter (vorwerfbarer) Verstoß nachzuweisen ist. Der Schüler ist dabei aber nur unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 OWiG zu belangen, ein Bußgeld für Kinder unter 14 Jahren ist grundsätzlich nicht möglich.
Bußgelder bei Schulverweigerung (ja, ein zu spät kommen ist Schulverweigerung) sind üblichen in den Landesschulgesetzen.
Wir reden hier aber nicht zwingend von 50€ sondern von einem Bußgeldrahmen von ca. 10-1000€.
Ja, das ist so. Es gibt eine Schulpflicht. Nicht erscheinen oder zu oft zu spät kommen kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Die sollen mir meine Eier küssen.Geldstrafe weil ich 5 Minuten zu spät komme
Später riskierst du deinen Arbeitsplatz wenn du zu oft zu spät kommst.
Du sollst in der Schule ja auch fürs Leben lernen.
Nie daran gedacht für jemanden zu arbeiten
Auch vom Amt wirst du für Obliegenheitsverletzungen sanktioniert.
Ist mir neu, dass eine Schule dazu befugt ist, Bußgelder zu verhängen. Vielleicht musst du es aber auch mal so lernen. Mal ernsthaft, es ist nicht so schwer pünktlich zu kommen.
"Eltern haften für ihre Kinder" gibt es nicht. Entweder er muss selbst die Verantwortung tragen oder aber niemand